Kein Sitzplatz für UngeimpfteWelche Probleme die 2-G-Regel mit sich bringt
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Hamburg – Hamburg geht ab Samstag in Sachen Corona-Regeln einen bundesweit beachteten Sonderweg: Wenn Gastronomen nur Geimpfte oder Genesene in ihr Lokal lassen, dann entfallen viele bisherige Corona-Einschränkungen. So wird beispielsweise die Kapazitätsbeschränkung oder die Sperrstunde aufgehoben. Für viele Unternehmen in der Pandemie-geplagten Branche dürfte das attraktiv sein.
Allerdings: Die sogenannte 2G-Regel gilt dann auch für das Personal. Alle Mitarbeiter müssen geimpft oder genesen sein, sonst kann der Arbeitgeber nicht von den Lockerungen Gebrauch machen. Ein negativer Corona-Test reicht dann nur bei der Kundschaft, sondern auch beim Personal nicht mehr aus.
Indirekte Impfpflicht für Mitarbeiter kritisiert
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert das. NGG-Chef Guido Zeitler sagte unserer Redaktion: „Das kommt einer indirekten Impfpflicht für Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie gleich. Wer sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen will oder kann, dem droht der Jobverlust.“
Zwar sei die Impfung der beste Weg raus aus der Pandemie, sagte Zeitler. „Aber rein rechtlich gesehen, geht es den Arbeitgeber nichts an, ob seine Angestellten geimpft sind.“ Die Politik verschiebe die Frage nach einer Impfpflicht auf die privatwirtschaftliche Ebene. „Das sorgt für große Verunsicherung in den Betrieben“, so Zeitler.
Einheitliche Regeln für die Branche gefordert
Der Gewerkschafter geht davon aus, dass 2G-Regel zeitnah auch Arbeitsgericht beschäftigen werde. „Wir kennen die Branche. Die neuen Regeln sind attraktiv für Gastronomiebetreiber. Wenn Mitarbeiter nicht mitziehen, sind sie schnell gekündigt.“
Der Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, fordert für seine Branche bundesweit einheitliche Regeln. „Wir hoffen, dass das Hamburger 2G-Modell eine Blaupause für alle anderen Bundesländer ist“, sagte Michow. Solange es Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln gebe, machten Veranstaltungen wirtschaftlich keinen Sinn. Sein Verband begrüße daher die 2G-Option.
Dann können Veranstalter entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen, die dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie weiter das 3G-Modell nutzen wollen. Dieses bezieht Getestete und damit Ungeimpfte ein, unterliegt aber den bisherigen Corona-Einschränkungen.
„Konzerttourneen werden allerdings erst dann wieder möglich sein, wenn es in Deutschland keinen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen gibt, sondern die Länder sich endlich auf ein einheitliches Öffnungsszenario einigen“, betonte Michow.
Da PCR-Tests weitaus zuverlässigere Ergebnisse als Schnelltests lieferten, müsse es auch möglich sein, PCR-Getesteten den Zutritt zu Veranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen zu erlauben. (dpa)