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Frage des TagesWie kommen wir aus der Armutsfalle Pflege?

Lesezeit 3 Minuten
Pflege Symbol 2 Getty

Der Bundestag will pflegende Angehörige finanziell entlasten.

  1. Menschen, deren Eltern im Pflegeheim betreut werden, sollen vom Staat finanziell entlastet werden.
  2. Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über das entsprechende Angehörigen-Entlastungsgesetz beraten.
  3. Was sieht es genau vor und wer profitiert?

Berlin – Einig waren sich am Freitag Redner aller Fraktionen in der Bundestagsdebatte über die Pflege, dass die Entlastung von Angehörigen richtig sei. Fragen und Antworten.

Wen entlastet das 
Gesetz?

Mit der Einführung des Gesetzes soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen. In der Regel soll auch der Aufwand entfallen, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen.

Es gilt sowohl für Eltern, die für die Pflegekosten ihrer kranken oder behinderten Kinder aufkommen, als auch für Arbeitnehmer, die sich um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonen, dass Pflege nicht arm machen soll.

Wie hoch werden die Kosten 
veranschlagt?

Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden durch das Gesetz rund 570 000 pflegende Angehörige entlastet. Heil geht von jährlichen Kosten von 300

Pflegebetrug

Der Betrug in der ambulanten Pflege kostet die Krankenkassen jährlich mehrere Milliarden Euro und bringt Patienten in Gefahr, weil systematisch Pflegekräfte ohne ausreichende Qualifikation eingesetzt werden. Staatsanwälte, Krankenkassen und Ermittler der Kripo kritisieren die Untätigkeit der Regierung im Kampf gegen diesen Betrug, wie der „Spiegel“ berichtet. Fahnder der Kriminalpolizei frustriert vor allem der Personalmangel in den Behörden.

Millionen Euro aus, die auf die Kommunen zukommen. Die Kommunen selbst sprechen von Milliardenkosten.

Was bedeutet das Gesetz für Menschen mit Behinderung?

Mit dem Gesetz werden zugleich neue Regelungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Konkret wird die sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und aufgestockt. Menschen mit Behinderung sollen durch das Beratungsangebot unterstützt werden, um ihre individuellen Bedürfnisse durchzusetzen.

Zudem wird ein Budget für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung eingeführt. Künftig können sie Leistungen zur beruflichen Bildung auch dann erhalten, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Bislang war dies auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschränkt.

Gibt es auch Kritik
an dem Gesetz?

Neben viel Zustimmung – etwa vom Caritasverband und der Diakonie – gibt es auch Kritik, etwa von Seiten der Kommunen. Der Städte- und Gemeindebund befürchtet Belastungen in Milliardenhöhe. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich kritisch: Das Gesetz sei reine Symbolpolitik. Auch mit dem Gesetz mache Pflege weiterhin arm. Es werde keinen Pflegebedürftigen weniger geben, der Sozialhilfe beantragen müsse. Zudem werde mit der Regelung nur ein geringer Teil der Angehörigen geschützt.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Thema?

Das Vorhaben wird jetzt in den entsprechenden Ausschüssen weiter beraten. Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, geht es in den Bundesrat. Auch die Länderkammer muss dem Gesetz zustimmen.

Wie ist die Debatte 
verlaufen?

Die parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (SPD), sagte, sie habe zu diesem Gesetz so viele positive Reaktionen aus der Bevölkerung erhalten, wie selten. „Die Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Fragen und Thema in allen Familien.“

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Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer sagte, es sei auch eine Frage der Würde. Pflegebedürftige sollten nicht mehr mit dem Gefühl leben, ihren Kindern im Alter auf der Tasche zu liegen. Gleichzeitig kritisierte die Opposition das Gesetz als nicht weitreichend genug und forderte Änderungen in den anstehenden Beratungen. So bemängeln AfD und FDP, dass sich die Neuregelungen vor allem auf Pflegekosten in Heimen konzentrierten und keine Entlastung von Menschen vorgesehen sei, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Welche Perspektive gibt es für die Pflegekräfte?

Pflegekräfte in Deutschland sollen künftig besser bezahlt werden – auch darüber hat der Bundestag in dieser Woche erstmals einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) debattiert. Das erste Ziel sei es, die bessere Bezahlung über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen, bekräftigte Heil. Einen entsprechenden Tarifvertrag wolle er dann allgemeinverbindlich erklären.

Komme ein solcher Tarifvertrag aber nicht zustande, werde auch für qualifizierte Pflegekräfte ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. „Es geht um Fachkräfte, die wir dringend brauchen“, sagte Heil. Es gehe aber zudem auch um die Menschlichkeit der Gesellschaft. (kna/dpa)