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Erzbistum KölnPfarrer D. aus Düsseldorf freigestellt – Verfahren abgeschlossen

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Köln: Wolken ziehen am Dom vorbei.

Köln: Wolken ziehen am Dom vorbei.

Der Pfarrer sei „aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freizusprechen“ gewesen, so das Erzbistum. Woelki hatte D. selbst befördert und war deshalb unter Druck geraten.

Das Erzbistum Köln hat das von der Glaubenskongregation angeordnete Verwaltungsstrafverfahren gegen den früher in Düsseldorf tätigen Pfarrer D. abgeschlossen. Der Pfarrer sei „aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freizusprechen“ gewesen, so das Erzbistum. Vorwürfe sexualisierter Grenzverletzungen waren somit nicht beweisbar.

Das Bistum teilte weiter mit, dass der Pfarrer auf Bitten von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki auf seine Aufgabe als leitender Pfarrer an seiner bisherigen Stelle in Düsseldorf verzichtet habe und nicht dorthin zurückkehre. „Er ist bis auf Weiteres vom Einsatz als Priester im Erzbistum Köln für noch festzulegende, andere Aufgaben freigestellt. Das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste wurde aufgehoben. Zugleich hat der Erzbischof im Sinne der Prävention klare Auflagen für den zukünftigen Einsatz von D. erlassen: Ausschluss vom Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit, kein Dienst in der pfarrlichen Seelsorge sowie kein Einsatz in leitender Verantwortung.“

Kardinal Woelki geriet im Fall D. selbst unter Druck

Woelki hatte den Pfarrer 2017 befördert und war deshalb selbst unter Druck geraten. Derzeit führt die Staatsanwaltschaft Köln gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen seiner eidesstattlichen Versicherung, er habe seinerzeit abgesehen von einem Fall aus dem Jahr 2001 nur Gerüchte über den Pfarrer gekannt. Unterstützer des Pfarrers hätten ihm aber gesagt, dass sich die Gerüchte über den Mann nicht bestätigt hätten.

Zu dem Fall von 2001, der strafrechtlich nicht relevant war, erklärte das Erzbistum: „Der durch die Medien bekannt gewordene Fall im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs aus dem Jahr 2001 wurde damals bereits durch Joachim Kardinal Meisner geahndet und fand nach dem auch im Kirchenrecht geltenden Grundsatz „ne bis in idem“ (keine doppelte Bestrafung) vorliegend keine erneute Berücksichtigung.“ Vielmehr sei es in dem Verwaltungsverfahren demnach um „neue Meldungen“ gegangen, die nach der medialen Berichterstattung im Jahr 2021 bei der Stabsstelle Intervention eingegangen seien.

Es sei ein „klarer Fehler“ gewesen, „dass die Bistumsspitze nicht rechtzeitig allen Gerüchten nachgegangen ist und zur Aufklärung beigetragen hat“, sagte Natalie Schneider als Vorsitzende des Düsseldorfer Katholikenrates der Rundschau. Schon 2001 hätte allen Verantwortlichen klar sein müssen, dass eine Tätigkeit in der Seelsorge nicht mehr möglich sei. Freispruch und Auflagen passten „für mich kaum zusammen“, Woelki hätte D. zur Amtsniederlegung anweisen und nicht nur darum bitten sollen.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen, vor allem in den bisherigen Einsatzgemeinden von Pfarrer D., durch die Berichterstattung der letzten Zeit irritiert, verunsichert und auch empört waren und sind“, wird Generalvikar Guido Assmann in der Erklärung des Erzbistums zitiert. „Manche werden das Ergebnis für nicht angemessen halten. Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert – analog zum staatlichen Recht – auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen.“ Assmann betonte aber, durch das jetzt beendete Verfahren und die D. erteilten Auflagen seien „die lang erwarteten, notwendigen Klärungen und Konsequenzen erfolgt“.