Von Dienstrechnern des Erzbistums Köln wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle vermehrt Zugriffe verzeichnet.
MedienberichtMassenhaft Zugriffe auf Pornoseiten von Rechnern im Erzbistum Köln
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki zeigt sich „enttäuscht“ darüber, dass Mitarbeitende des Bistums versucht hatten, über Dienstrechner auf pornografische Seiten zuzugreifen – „auch wenn die Firewalls gegriffen haben“.
Das Erzbistum hatte zvuor bestätigt, dass es durch einen IT-Dienstleister mögliche Zugriffsversuche auf „risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie, Drogen etc.) “ und deren Abwehr hat prüfen lassen. Im Zuge einer solchen Routineprüfung sei auch eine Zusammenstellung erfolgt und dem Generalvikariat zur Verfügung gestellt worden. Zuerst hatte der Kölner Stadt-Anzeiger über „massenhafte Zugriffsversuche auf Porno-Webseiten“ berichtet, über die die Bistumsspitze bereits im Juli 2022 informiert sein solle.
Woelki selbst gehört nicht zu den Betroffenen
Unter den Dutzenden Nutzern, die betroffen seien, befänden sich auch „höchstrangige Kleriker“. Auf entsprechende Anfragen hin stellte das Erzbistum klar, dass Kardinal Rainer Maria Woelki nicht zu diesen hohen Geistlichen gehört, die versucht haben, auf Pornos zuzugreifen. „Die hausinternen Nachforschungen haben eindeutig ergeben, dass das nicht der Fall ist“, erklärte das Erzbistum.
Dienstvereinbarung gilt für Priester und Laien
Auch wenn solche Aktivitäten weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar seien, sind sie in einer Dienstvereinbarung sowohl für Priester als auch Laien untersagt, teilte das Erzbistum am Freitag auf Anfrage der Rundschau mit. Demnach dürfe der Internet-Zugang nicht für rassistische, pornografische, sexuell belästigende, kompromittierende oder diskriminierende, sonstige gesetz- oder rechtswidrige oder gegen die Systemsicherheit gerichtete Aktivitäten genutzt werden.
Woelki: Papst verurteilt Pornografie
Woelki verwies auf die Haltung von Papst Franziskus, der Pornografie verurteile „und vor ihren Gefahren, insbesondere der Verletzung der menschlichen Würde“, warne. Zu den konkreten Vorfällen erklärte Woelki der Rundschau: „Als ich davon erfahren habe, habe ich gebeten, umgehend die Vorfälle zu prüfen und entsprechend der rechtlichen Regelungen zu verfahren. Wir haben im kirchlichen Bereich eine große Zahl engagierter und zuverlässiger Mitarbeitender. Mir ist wichtig, dass nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden“, so Woelki.
Zu den Überprüfungen der IT-Sicherheit erklärte das Erzbistum, sie erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und richteten sich „explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen“. Die Liste dokumentiere „Zugriffsversuche, die durch den automatischen Web-Content-Filter erfolgreich verhindert wurden“, so das Erzbistum. Eine Auswertung, welche konkreten Inhalte hinter den Web-Adressen lagen, sei dabei nicht erfolgt. Dieses Vorgehen wurde nach Angaben der Diözese rechtlich mit externen Sachverständigen abgestimmt. Nach den geltenden Datenschutz-Bestimmungen dürften die Auswertungen zudem nicht länger als drei Monate aufbewahrt werden.
Erzbistum: „Keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten“
Auf Basis dieser Routineprüfung habe es „keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten“ gegeben. Die Strafverfolgungsbehörden interessieren sich trotzdem für die Liste mit mehr als 1000 Zugriffsversuchen auf Seiten, die wegen bedenklicher, unerwünschter Inhalte und potenzieller Gefährdung der IT-Sicherheit durch einen Schutzfilter geblockt waren.
Es handele sich aber zunächst nur um Vorermittlungen, sagte Gianna Maria Graf, Pressesprecherin der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAR NRW), auf Rundschau-Anfrage. Es sei erst nach Prüfung der aufgelisteten URLs möglich zu beurteilen, ob strafrechtlich relevante Webseiten aufgerufen wurden.
Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen befinde sich ein inzwischen ausgeschiedener Laien-Mitarbeiter, gegen den die Staatsanwaltschaft für Cyber-Kriminalität (ZAC NRW) gesondert wegen des Verdachts auf Besitz und Beschaffung strafbarer Inhalte ermittle. Am 5. Juni habe es dazu eine Razzia im Büro sowie in der Wohnung des Verdächtigen gegeben, bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft der Rundschau. Das Erzbistum teilte am Freitag mit, es kooperiere mit Blick auf das Ermittlungsverfahren „vollumfänglich mit den staatlichen Behörden“. Die betreffende Person sei nicht mehr im Generalvikariat tätig.
Generalvikar froh, dass Sicherungssysteme greifen
„Wir sind uns der Schwierigkeit dieses Themas sehr bewusst“, sagte Generalvikar Guido Assmann der Rundschau. „Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Menschen im Erzbistum Köln in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Aus diesem Grund setzt das Erzbistum seit Jahren große Anstrengungen in Präventionsarbeit. Ich habe mit Blick auf die erfolglosen Zugriffsversuche damals entsprechende Experten zum Vorgehen befragt und bin froh, dass unsere Sicherungssysteme gegriffen haben. Ein zentrales Kernanliegen der kirchlichen Lehre insgesamt ist, dass die Würde jedes Menschen unbedingt zu schützen ist. Dazu stehe ich und ich werde alles dafür tun, was mir möglich ist“, sagte Assmann und bedauerte: „Wir haben im kirchlichen Bereich eine große Zahl engagierter und zuverlässiger Mitarbeitender und es schmerzt mich sehr, wenn durch das Verhalten Einzelner ein Schatten auf deren Arbeit fällt.“ (kmü/kna/rn)