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Interview

Bistum Aachen
Plant die Kirche den Rückzug aus der Fläche, Herr Generalvikar?

Lesezeit 11 Minuten
Zentrum des Bistums Aachen: der Dom in der Kaiserstadt.

Zentrum des Bistums Aachen: der Dom in der Kaiserstadt.

Das Bistum Aachen steckt mitten in einem tiefen Reformprozess. Wir haben den neuen Generalvikar Jan Nienkerke gefragt, ob es einmal eine Großgemeinde in der ganzen Nordeifel geben wird. Und wie es um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt steht.

Warum lässt sich ein Pfarrer wie Sie nach so langen Jahren in der Seelsorge auf das Amt als Generalvikar ein?

Es ist eine neue und spannende Herausforderung. Ich war 25 Jahre lang Pfarrer in der Gemeindeseelsorge, allein zehn Jahre in Odenkirchen und dann zuletzt fast neun in Dülken am Niederrhein. Die neue Aufgabe unterscheidet sich deutlich davon, viel mehr, als ich es je für mein Leben geplant hätte. Aber das gerade macht auch ein Stück weit den Reiz aus: sich noch malauf Veränderung und etwas Neues einzulassen.

Eine dieser Herausforderungen ist der Umgang mit der hohen Zahl von Kirchenaustritten. Allein im Bistum Aachen sind letztes Jahr 15.000 Katholiken aus der Kirche ausgetreten, 2022 waren es noch mehr. Wie soll das weitergehen?

Es ist eine große Errungenschaft unserer freiheitlichen Demokratie, dass unterschiedliche Individualitäten gelebt werden können. Das bedeutet aber auch: Es ist nicht mehr selbstverständlich, mit einer christlichen oder überhaupt religiösen Prägung aufzuwachsen. Auch wenn immerhin noch nahezu jeder zweite Einwohner auf dem Gebiet des Bistums Aachen katholisch ist, finden die Leute nicht mehr automatisch  Zugang zur Kirche. Johannes Paul II. hat einmal gesagt, dass Kirche im Kleinen beginnt. Als Hauskirche in der Familie. Dieses familiäre Hineinwachsen in den Glauben  erleben immer weniger Menschen. Deshalb suchen wir im Bistum Aachen neue Wege, um auf Kirchenferne zuzugehen. Das gehört zu dem Veränderungsprozess, in dem unser  Bistum seit Jahren steckt. Unsere Pastoralstrategie setzt dabei auf die drei Kernbotschaften Freiheit, Begegnung und Ermöglichung. Wir wollen die Menschen in den Situationen, in denen sie heute leben, abholen und ihnen einen Weg in den Glauben hinein ermöglichen.

Kirche lebt vom Engagement vor Ort, an Orten, wo Menschen gemeinsam mit anderen Glauben erfahren und leben können. Es ist klar, dass wir das auf Zukunft hin nicht mehr ausschließlich durch Hauptamtliche gewährleisten können.

Aber Sie haben immer weniger Kirchenmitglieder. Also auch weniger Nachwuchs für Berufe in der Kirche und fürs Ehrenamt. Und weniger Geld. Da wird es doch immer schwieriger, Angebote aufrechtzuerhalten. Fürchten Sie nicht, dass sich der Schrumpfungsprozess von selbst beschleunigt?

Wir müssen uns geistlich neu ausrichten und zugleich unsere Strukturen verändern. In den Pastoralen Räumen, die zukünftig entstehen werden, wird es sogenannte Orte von Kirche geben. Kirche lebt vom Engagement vor Ort, an Orten, wo Menschen gemeinsam mit anderen Glauben erfahren und leben können. Es ist klar, dass wir das auf Zukunft hin nicht mehr ausschließlich durch Hauptamtliche gewährleisten können. Aber wir können Menschen dabei helfen, in Glaubensdingen neu sprachfähig zu werden. Dann können auch auskunftsfähige Ehrenamtliche vor Ort mit anderen ein Stück auf dem Glaubensweg gehen.

Das heißt, auch künftig gibt es zum Beispiel in jedem Eifelort Ansprechpartner, vielleicht keinen Pfarrer und keine Gemeindereferentin, aber dann Ehrenamtliche?

Ja. Vielleicht in neuen, überraschenden, ungewohnten Formen. Aber die Entstehung der Pastoralen Räume mit diesen Orten von Kirche bedeutet keinen Rückzug aus der Fläche.

Wie ist denn der Stand der Dinge bei der Gemeindereform im Bistum Aachen?

Wir werden die Pastoralen Räume am 1. Januar 2025 errichten, aber wir werden nicht überall schon am 1. Januar die Leitungsteams am Start haben. Die 44 Pastoralen Räume  werden von 2025 an sukzessive besetzt und mit Leben gefüllt werden. Das Neue ist, dass ein Priester zwar kirchenrechtlich letztverantwortlich bleibt, aber dass neben ihm  Laien, haupt- wie ehrenamtlich, auf neue Weise an der Leitung teilhaben  werden. Wirklich in Leitungsfunktion nach Canon 129 des kirchlichen Gesetzbuchs. Das ist eine tiefgreifende Veränderung.

Ein Ort von Kirche kann eine Krabbelgruppe, ein Seniorentreff oder eine digitale Kirchenerfahrung sein.

Aber wenn ein Pfarrer die letzte Verantwortung hat, kann doch kein Laie etwas unterschreiben, was der Pfarrer unterschreiben müsste. Wie sieht dann die Leitungsfunktion der Laien aus?

Wir setzen in Anlehnung an den synodalen Impuls, den Papst Franziskus unserer Kirche zuletzt im Rahmen der Weltsynode wieder eindrucksvoll in Erinnerung gerufen hat, in unserem Bistum auf synodale und konsensuale Elemente in Beratungs- und Entscheidungsprozessen. Das heißt, Entscheidungen werden im Miteinander beraten, bis es von keiner Seite mehr einen gravierenden Einwand dagegen gibt. Der Pfarrer dekretiert also nicht einfach etwas, sondern das Leitungsteam sucht nach dem größtmöglichen Einvernehmen. Die 44 Pastoralen Räume bilden dabei den institutionellen Rahmen, in dem sich die lebendigen Orte der Kirche entfalten können. Ein Ort von Kirche kann eine Krabbelgruppe, ein Seniorentreff oder eine digitale Kirchenerfahrung sein, wie beispielsweise das Angebot der Dio-Kirche in Krefeld mit 45.000 Instagram-Followern. Unterschiedliche Bedürfnisse von Menschen verlangen nach maßgeschneiderten Angeboten.

Sie sprechen von 44 Pastoralen Räumen, aber lange war von acht bis 13 großen Gemeinden die Rede. Das wurde als Ziel genannt, bis dann im Sommer die Nachricht kam, das würde auf unbestimmte Zeit verschoben. Wie passt das zusammen?

In der Tat ist unser Bistum in acht Regionen gegliedert, und die sind auch gut akzeptiert. Deshalb ist es durchaus vorstellbar, auf lange Sicht aus den 44 Pastoralen Räumen acht große Pfarreien zu bilden. Das steht aber im Moment nicht im Vordergrund unserer Überlegungen. Wir haben uns diesbezüglich von einem festen Zeitpunkt für die Umsetzung verabschiedet. Wir müssen einfach fortwährend die Entwicklung anschauen und uns fragen, was ist jetzt das Richtige? Und da glauben wir, dass das mittelfristig zunächst die 44 Pastoralen Räume sind.

Der denkbare Endzustand mit acht Gemeinden macht vielen unserer Leserinnen und Leser in der Eifel Sorgen. Eine Gemeinde von Kall bis Monschau, von Simmerath bis Dahlem, wie soll das gehen?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem solchen großen Zusammenschluss kommt, aber der Druck, diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umsetzen zu müssen, ist raus. Es geht uns mehr um eine organische Entwicklung, bei der die Menschen vor Ort selbst einschätzen sollen, wann möglicherweise der richtige Zeitpunkt gekommen ist, sich neu und anders zu organisieren.

Finden Sie noch genug Seelsorger, die überhaupt in die Gemeindearbeit wollen? Eine Befragung junger Priester ergab kürzlich, dass viele das gar nicht mehr so gern wollen.

Die überwiegende Teil unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger, Laien und Priester, arbeitet in der pfarrlichen Seelsorge. Viele von ihnen leisten gute und erfüllende Arbeit und  können es sich gar nicht anders vorstellen. Und die Pastoralen Räume bieten ihnen neue Chancen: Manche möchten gern in Leitungsfunktionen arbeiten, anderewürden gern davon entlastet und sich auf die Seelsorge konzentrieren. Ich sehe bisher keine Fluchttendenzen aus der Gemeindeseelsorge in kategoriale  Seelsorge-Bereiche etwa im Krankenhaus, in der Schule oder bei der Polizei.

Nach einem langen Abwägungsprozess haben wir uns entschieden, im Rahmen von öffentlichen Aufrufen Namen von Tätern und Beschuldigten zu veröffentlichen, wenn sie seit mindestens zehn Jahren verstorben sind und wenn es in ihren Fällen Zahlungen zur Anerkennung des Leides gegeben hat.

Wir haben eingangs über gesellschaftliche Veränderungen gesprochen, die die Kirchen unter Druck bringen. Zusätzlich unter Druck geraten sie aber durch die schweren Fälle sexualisierter Gewalt und den Umgang damit in ihren Reihen. Sie haben im Bistum Aachen die Namen aller verstorbenen Geistlichen veröffentlicht, die in diesem Zusammenhang belastet wurden – auch von Weihbischof August Peters. Dagegen gab es Protest. Was ist daraus geworden?

Wir betrachten Aufarbeitung als unsere Pflicht, und zwar konsequent, transparent und lückenlos. Wichtig ist, dass bei uns die Betroffenenorientierung im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht. Wir haben schon sehr früh, im Jahr 2020, ein unabhängiges Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl veröffentlicht. Seitdem fühlen wir uns diesem Weg verpflichtet. Wir müssen weitermachen. Das ist unsere Verantwortung. Dazu gehört auch die sogenannte Dunkelfeld-Erhellung. Nach einem langen Abwägungsprozess haben wir uns entschieden, im Rahmen von öffentlichen Aufrufen Namen von Tätern und Beschuldigten zu veröffentlichen, wenn sie seit mindestens zehn Jahren verstorben sind und wenn es in ihren Fällen Zahlungen zur Anerkennung des Leides gegeben hat. Wir haben vermehrt Kontakt mit Betroffenen bekommen, die ermutigt wurden, sich mit ihrer Geschichte bei uns zu melden. Sie hattendie Namen gelesen und gehen nun davon aus, dass ihnen seitens der Kirche geglaubt und vertraut wird.

Andererseits kann sich ein verstorbener Beschuldigter wie Weihbischof Peters auch nicht mehr wehren. Und wenn er doch unschuldig wäre? Es hat ja kein Gericht seine Schuld festgestellt.

Das ist ein Abwägungsprozess, den wir uns nicht leicht gemacht haben, in keinem einzelnen Fall. Wir gehen aber davon aus, dass die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten zehn Jahre nach dem Tod anders zu bewerten sind. Die Aufarbeitung des Leids von Betroffenen rückt in der Gesamtbetrachtung und Abwägung  in den Vordergrund.

Die Familie Peters wollte gegen das Bistum klagen …

Mir ist nicht bekannt, dass die Familie Peters Klage gegen das Bistum eingereicht hätte. Offensichtlich überlegt man sich den Schritt gut, weil die Unwägbarkeiten einer juristischen Prüfung natürlich für beide Seiten gelten.

Sie sprachen eben von den Leistungen, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die UKA, festlegt. Nicht allen Opfern genügt das.

Als Bistum Aachen folgen wir klaren Governance-Prinzipien. Wir arbeiten uns nicht selbst auf, sondern wir haben unabhängige Gremien, die uns kontrollieren. Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission haben uns empfohlen, auch weiterhin darauf zu setzen, dass Betroffene nach einer Plausibilitätsprüfung durch die UKA Leistungen erhalten. Also ein bewusst niedrigschwelliges Verfahren. Unser Bischof Helmut Dieser stellt sich an die Seite der Betroffenen. Und er hält gemeinsam mit allen anderen deutschen Bischöfen an diesem Verfahren fest, weil es eine große Errungenschaft darstellt, dass sich durch dieses Verfahren bundesweit und auch in Zusammenarbeit mit den Orden Möglichkeiten für die Betroffenen eröffnen, unkompliziert Hilfe zu erfahren, ohne sich den Anforderungen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor einem staatlichen Gericht unterziehen zu müssen.

Es gibt keine generelle Linie im Bistum, die Einrede der Verjährung zu erheben. Jeder Fall ist anders gelagert und wird individuell angeschaut.

Trotzdem haben Opfer das Bistum verklagt. Und Sie haben Verjährung geltend gemacht. Auch daran gibt es Kritik. Wie kann eine Kirche das tun, wo Sie doch gerade selbst geschildert haben, warum manche Opfer eben erst so spät den Mut fassen können, sich zu melden?

Lassen Sie mich zur Einordnung ein paar Zahlen nennen. Zum Stichtag 30. September diesesJahres sind uns 377 Betroffene namentlich bekannt. Das sind sieben mehr als im Quartal zuvor. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das UKAVerfahren 2021 eingeführt. Insgesamt gibt es im Bistum Aachen 179 Erstanträge., Von diesen 179 wurden bislang 144 beschieden. Im dritten Quartal 2024 sind 15 Erstanträge auf Anerkennung des Leids eingegangen und an die UKA weitergeleitet worden. Im Bistum sind derzeit 148 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt. Von diesen 148 sind 134 Kleriker, also Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone und eine Ordensschwester. Die anderen 13 waren als Erzieher, Hausmeister, Küster, Organisten, Religionslehrer oder ehrenamtlich tätig. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Jetzt gab es drei aktuelle Fälle vor Gericht. In zwei Fällen davon hat das Bistum die vom Landgericht Aachen vorgeschlagenen Vergleichssummen angenommen, im dritten gab es gute Gründe, das Angebot abzulehnen. Es gibt keine generelle Linie im Bistum, die Einrede der Verjährung zu erheben. Jeder Fall ist anders gelagert und wird individuell angeschaut. Übrigens gilt auch hier, dass der Bischof nicht allein entscheidet, sondern wir gemeinsam Governance-Prinzipien folgen. Zudem ist vom Kirchenrecht vorgeschrieben, dass der Bischof bei Rechtsgeschäften über 100.000 Euro den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium hinzuziehen muss.

Nur bleibt es ja dabei, das Bistum hat sich auf Verjährung berufen.

Dies ist im Vorfeld ausführlich beraten und abgewogen worden. Alle Kläger hatten bereits Zahlungen durch die UKA erhalten. Diese prüft ausschließlich die Plausibilität und bestimmt auf dieser niedrigschwelligen Basis die Leistungssummen. In einem Zivilrechtsprozess wird keine Beweisaufnahme gemacht. Die gesetzliche Verjährungsfrist in solchen Fällen beträgt 30 Jahre – nicht etwa vom Zeitpunkt der Tat an, sondern vom 21. Geburtstag des Betroffenen angerechnet. In diesem konkreten Fall hat das Gericht festgestellt: Auch eine längere Frist hätte dem Kläger keine Vorteile gebracht. Die Klage wäre abgewiesen worden (weil der mutmaßliche Täter Schullehrer war und deshalb der Schulträger hätte verklagt werden müssen, d.Red.). Insgesamt haben wir als Bistum bis heute rund 3,5 Mio. Euro an Anerkennungsleistungen gezahlt.

Zu den Gerichtsverfahren ist es gekommen, weil die Kläger die Entscheidungen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die Zahlungen zur Anerkennung des Leides, für unzureichend hielten. Schlicht für zu niedrig. Anscheinend mussten doch erst Urteile her, damit die Summen höher wurden, oder?

In der Tat erleben wir in der Rechtsprechung derzeit, dass die Summen angehoben werden. Und auch das Verfahren vor der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen orientiert sich daran.

Also dann war es schon gut, dass zum Beispiel das Erzbistum Köln im Fall Georg Menne auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat?

Eine ordentliche Gerichtsverhandlung kann dazu beitragen, dass bisherige  Standards in alle Richtungen überprüft werden. Damit wird die Rechtssicherheit für alle Beteiligten größer und der Orientierungsrahmen für zukünftige Anträge klarer.

Bischof Dieser hat mir einmal gesagt, er strebe eine Kultur der Achtsamkeit an und hoffe, dass wir dann sexualisierte Gewalt in der Kirche im Wesentlichen als ein Thema der Vergangenheit betrachten können. Ich verstehe das so: Es wäre weiter aufzuarbeiten, den Opfern wäre zu helfen, aber es würde nicht immer von Neuem so viel Schlimmes passieren. Glauben Sie, dass sich diese Hoffnung erfüllt?

Ich teile die Hoffnung unseres Bischofs und kann dazu aktuell auf eine Studie der fünf nordrhein-westfälischen Bistümer verweisen – Stichwort: Prävention wirkt. Es gibt zwar wie überall Verbesserungsbedarf in manchen Bereichen. Aber insgesamt zeigt sich bei dieser Evaluation eine klare Tendenz: Die Bistümer sind mit ihren Präventionsschulungen und Präventionsmaßnahmen auf dem richtigen Weg. Auf dem Weg, zu sensibilisieren, um dazu beizutragen, dass Menschen achtsam miteinander umgehen, dass sie Grenzverletzungen und Überschreitungen in den Blick nehmen können. Und dass sie diesbezüglich sprachfähiger werden und wissen, wo sie schnelle Hilfe bekommen können. Gegenüber früheren Zeiten sind wir damit einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Es hat Wachsamkeit auf allen Ebenen Einzug gehalten. Es dürfte heute für mögliche Täter ungleich schwieriger sein, sich missbräuchlich zu verhalten, ohne dass das wahrgenommen, angezeigt und geahndet wird. Wir selbst melden bei möglichen Vorwürfen jeden Fall direkt an die Staatsanwaltschaft.

Jan Nienkerke, Generalvikar Bistum Aachen

Jan Nienkerke ist seit August 2024 Generalvikar des Bistums Aachen. Er wurde 1972 in Mönchengladbach-Rheydt geboren und hat nach seinem Studium in Bonn und Freiburg und seiner Priesterweihe 1999 in verschiedenen Gemeinden am Niederrhein gearbeitet. Parallel studierte er Kirchenrecht und war zuletzt auch Vizeoffizial, also stellvertretender Chef des bischöflichen Gerichts. Im Bistum Aachen leben (Stand Ende 2023) 906.364 katholische Gläubige auf 4022 Quadratkilometern Fläche zwischen von der Eifel bis zum Niederrhein.