AboAbonnieren

Bistum AachenGericht regt Einigung mit Opfern von Missbrauch an

Lesezeit 2 Minuten
Bistum Aachen

Der Aachener Dom. (Symbolbild)

Das Landgericht Aachen schlägt in den drei Fällen Kompensationen vor, die über den bisherigen Zahlungen der Kirche liegen. In einem der Fälle könnte das Land Nordrhein-Westfalen haftbar sein.

Das Landgericht Aachen hat am Dienstag über drei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen gegen das Bistum Aachen verhandelt und jeweils einen Vergleich angeregt. Der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch schlug Beträge vor, die unterhalb der geforderten Summen der Kläger liegen, aber die bereits geleisteten Zahlungen der Kirche übertreffen.

Im ersten Fall war der Betroffene den Angaben zufolge über Jahre von gleich zwei Priestern sexuell misshandelt und vergewaltigt worden. Er verlangt von der Kirche 680000 Euro. Das Gericht schlug eine Entschädigung von 190000 Euro vor.

Der Richter bezog sich dabei auf das wegweisende Urteil des Landgerichts Köln aus 2023: Danach musste das Erzbistum Köln einem früheren missbrauchten Messdiener 300000 Euro zahlen. Im Aachener Fall ergebe dies nach Abzug der bereits von der Kirche gezahlten 80000 Euro rund 220000 Euro, so Meiendresch. Die Summe sei aber wegen der offenen Frage der Verjährung und wegen anderer Unklarheiten zu halbieren.

Vielleicht auch NRW haftbar?

Der zweite Betroffene wirft einem Kaplan und Religionslehrer vor, ihn im Jahr 1990 vergewaltigt zu haben. Er fordert 325000 Euro vom Bistum. In vergleichbaren Fällen seien Zahlungen von rund 100000 Euro üblich, so Meiendresch. Abzüglich der von der Kirche gezahlten 35000 Euro bleibe ein Rest von 65000 Euro. Auch diese Summe sei aber aufgrund der Umstände auf 20000 bis 25000 Euro zu reduzieren. Denn auch hier sei das Thema Verjährung nicht geklärt. Zudem stelle sich die Frage, ob das Land haftbar zu machen sei. Der Bistumsanwalt hatte deutlich gemacht, dass der Kaplan beim Land Nordrhein-Westfalen als Lehrer angestellt gewesen und die Tat im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit begangen worden sei.

Im dritten Fall fordert der Kläger 180000 Euro. Er sei als Kind über Jahre in rund 200 Fällen von einem Kaplan missbraucht worden. Nach Einschätzung des Gerichts wird in vergleichbaren Fällen 200000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Auch hier schlug es eine halbierte Summe vor. Allerdings soll diesmal nicht die von der Kirche bezahlte Summe abgezogen werden. Denn die 10000 Euro seien unangemessen niedrig, so Meiendresch.

Kläger und Bistum haben nun Zeit, sich bis zum 11. Juni zu den Vorschlägen zu äußern. (kna)