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Behörde prüftWoran hakt es beim Sicherheitspersonal auf Flughäfen?

Lesezeit 3 Minuten

Zahlreiche Passagiere stehen innerhalb und außerhalb der Terminals an, um durch die Sicherheitskontrolle zu gelangen.

Düsseldorf – Sicherheitsfirmen und Bezirksregierung kritisieren sich gegenseitig, die Neueinstellungen beim Sicherheitspersonal der Flughäfen in NRW zu verlangsamen. Die Frage ist nun: Woran hakt es? Und wer der Beteiligten beschuldigt die andere Seite zu unrecht?

Warum muss die Bezirksregierung Sicherheitspersonal überprüfen?

Sowohl die von der Bundespolizei eingesetzten Sicherheitsfirmen als auch die zuständigen Bezirksregierungen sind an Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) gebunden. Da es sich bei Arbeiten in den Sicherheitsbereichen eines Flughafens um hoheitliche Aufgaben handelt, müssen zunächst die Bewerber für eine dortige Anstellung oder deren Firmen einen Antrag bei der Bezirksregierung auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen.

Was wird von der zuständige Überprüfungsbehörde genau geprüft?

Die Bezirksregierung prüft relevante strafrechtliche und staatsgefährdende Erkenntnisse, die einer Einstellung entgegenstehen. Dazu darf sie bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt anfragen. In Einzelfällen dürfen auch Nachfragen bei dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst sowie der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestellt werden.

Das ist aber noch nicht alles: Die Bezirksregierung kann weiter Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister einholen. Bei Personen aus dem Ausland darf sie im Ausländerzentralregister anfragen und in Einzelfällen auch Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden richten, ob es Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch die betroffenen Personen zu befürchten ist.

Wie lange dauern die Prüfungen und wie hoch ist die Antragzahl?

Die für die Flughäfen im Rheinland zuständige Bezirksregierung Düsseldorf teilt auf Nachfrage der Rundschau mit, dass von den durchschnittlich täglich rund 70 eingehenden Anträgen im Schnitt lediglich 13 (entspricht 18,7 Prozent) länger als 14 Tage bearbeitet werden. (siehe Kasten).

„14 Tage wäre extrem schnell“

Der Verkehr- und Flughafen-Experte bei Verdi, Dennis Dacke, zeigt sich verwundert: „14 Tage wäre extrem schnell. Damit wäre die Bezirksregierung Düsseldorf im Bundesgebiet Spitze.“ Was die Schnelligkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfungen angehe, käme es auch darauf an, wer diese beantrage – sprich handele es sich um Neubewerber oder werden bereits Angestellte gemäß dem Fünf-Jahres-Rhythmus nochmals überprüft. Letzteres gehe vermutlich deutlich schneller, so Dacke.

Dass Wiederholungsanträge grundsätzlich schneller abgearbeitet werden, dem widerspricht die Bezirksregierung auf Nachfrage. Allerdings bestätigt die Behörde, dass sich unter den täglichen 70 Anträgen auf Zuverlässigkeitsüberprüfung sowohl Neubewerber als auch Angestellte befinden. Im Rheinland gebe es zudem die Besonderheit, dass die Lufthansa in Köln ihren Hauptsitz hat. Üblicherweise werden daher in Düsseldorf viele Anträge seitens der Lufthansa für Bewerber und Angestellte erstellt, die auch außerhalb des Rheinlandes eingesetzt werden, so die Behörde weiter. (dhi)

Könnten die Bearbeitungen der Anträge beschleunigt werden?

Die Bezirksregierung erklärt, dass „diese Überprüfungen durchgeführt werden müssen und sich nicht beschleunigen lassen“. Wenn relevante Sicherheitsbedenken vorlägen, müssten zudem die Zuverlässigkeitsüberprüfung umso gründlicher vorgenommen werden, was wiederum bei einigen Fällen mehr Zeit in Anspruch nehme. Ein Manko sei, so die Behörde weiter, dass die Anträge nicht immer vollständig und korrekt ausgefüllt werden, was dann den Prozess verlangsame.

Was sagt eine Sicherheitsfirma wie die Securitas zu diesem Vorwurf?

Die für den Flughafen Köln/Bonn von der Bundespolizei engagierte Sicherheitsfirma Securitas kritisierte hingegen das bestehende Verfahren: „Wir teilen die Position unseres Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), dass ein seit Jahren drückendes Problem die geltende Zuverlässigkeitsüberprüfung darstellt.“ Zweifelsfrei müssen potenzielle Mitarbeiter diesen Prozess im Interesse der Sicherheit durchlaufen. „Nicht hinzunehmen ist allerdings die seit geraumer Zeit mehrere Wochen, manchmal mehrere Monate in Anspruch nehmende Verfahrensdauer.“ Konkrete Zahlen oder Daten aus unserem Auftragsverhältnis für die Bundespolizei könne man dazu jedoch nicht herausgeben. Um die Personalengpässe zu überwinden, rekrutiere man laufend neue Mitarbeiter und bilde qualifiziertes Personal aus.