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Bedenkzeit fällt wegAbtreibungsrecht in Den Haag liberalisiert

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Parlamantsgebäude den Haag

Das Parlamentsgebäude in Den Haag. (Archivbild)

Den Haag – Fast konnte man den Seufzer der Erleichterung hören bei all denen, die seit Jahren gegen jene fünf Tage kämpfen, über die gestern das niederländische Parlament abgestimmt hat. Fünf Tage nämlich müssen ungewollt schwangere Frauen in Holland nach einem Beratungsgespräch bei einem Arzt bislang warten, bis sie eine Abtreibung vornehmen können.

Nun votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten in Den Haag für die Abschaffung der obligatorischen Wartefrist, die Betroffene, Aktivistinnen wie auch viele Politiker als „Bevormundung“ anprangerten. Die Initiatoren der Reform forderten vielmehr, dass Frau und Arzt die Bedenkzeit gemeinsam festlegen. Das Gesetz muss nun noch vom Senat angenommen werden, aber eine Zustimmung wird auch hier erwartet.

„Endlich“, lobte eine Kommentatorin das Ergebnis. Es sei „ein dringend notwendiger Schritt zur körperlichen Autonomie der Frau“. Linke und linksliberale Kräfte dringen seit Langem auf eine Änderung. Aber erst im neuen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Parlamentarier sich bei Abstimmungen zu medizinethischen Fragen nicht mehr an die Position der Fraktion halten müssen. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Christdemokraten und die streng konservative Christen Union eine Reform noch blockiert.

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Tatsächlich galt das 1984 in Kraft getretene niederländische Gesetz stets als äußerst liberal, die Schwangerschaft darf seitdem in Holland beendet werden, „bis der Fötus außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig ist“, so die offizielle Bestimmung. Darunter versteht man in der Regel die 24. Schwangerschaftswoche. Theoretisch.

Praktisch führen niederländische Mediziner Abtreibungen lediglich bis zur 22. Woche durch, falls es keine medizinische Indikation gibt. Viele deutsche Frauen fuhren deshalb in den letzten Jahrzehnten über die Grenze. Ein letzter Ausweg, weil hierzulande ein Eingriff nur in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erlaubt ist.