Die Regierung konnte sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 einigen. Dafür waren einige Kompromisse notwendig. Was diese konkret bedeuten.
Milliardenhohe FinanzlückeDas steckt in der Einigung zum Haushalt 2025
Es hat lange gedauert, doch am Freitag hat sich die Spitze der Bundesregierung auf eine neue Fassung des Haushaltsentwurfs für 2025 geeinigt. Die ursprüngliche Finanzlücke von 17 Milliarden Euro wurde verkleinert, sie fällt mit zwölf Milliarden Euro aber immer noch relativ groß aus.
Was hat es mit der Finanzlücke auf sich?
Es handelt sich um eine sogenannte globale Minderausgabe von zwölf Milliarden Euro. Das bedeutet, dass dieses Geld 2025 eingespart werden muss - es ist aber nicht festgelegt, wie genau dies geschieht. Die Regierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Betrag schlicht dadurch zusammenkommt, dass eigentlich veranschlagte Ausgaben doch nicht anfallen. Sie rechnet außerdem damit, dass sich die Lücke noch vor der Verabschiedung des Haushalts im Bundestag Ende dieses Jahres weiter reduziert - und zwar durch eine verbesserte wirtschaftliche Lage und „Aktualisierungsnotwendigkeiten“. Was genau das bedeuten könnte, blieb offen.
Wie wurde die Finanzlücke geschrumpft?
Es wurden drei Maßnahmen vereinbart: Zum einen soll das Eigenkapital der Deutschen Bahn erhöht werden, und zwar um 4,5 Milliarden Euro. Ein Darlehen des Bundes an die Bahn schrumpft dadurch gegenüber der vorherigen Planung um genau diesen Betrag auf drei Milliarden Euro.
Alles zum Thema Deutscher Bundestag
- Ex-Bundesminister auf Lesetour Was Jürgen Trittin (Grüne) mit Blick auf die ZUE in Frechen rät
- Rundschau-Debatte des Tages Ist die Krankenhausreform noch zu retten?
- Historische Tradition Neuwahl kollidiert mit jahrhundertealtem Karneval in Damme
- Bundestagswahl FDP nominiert Markus Herbrand für Wahlkreis Euskirchen-Rhein-Erftkreis II
- „Als würde er ihn auslachen“ Europa schimpft, Moskau feixt – Kanzler nach Putins „wahrer Antwort“ im Kreuzfeuer
- Ukraine-Krieg Hat sich Scholz von Putin einschüchtern lassen?
- Bundesparteitag Brantner und Banaszak sind die neue Grünen-Chefs
Zum anderen wird eine um 300 Millionen Euro höhere Zahlung des Energiekonzerns Uniper an den Bund eingeplant. Uniper ist vor allem im Gasgeschäft aktiv - als nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Gaslieferungen aus Russland ausblieben, ging das Unternehmen fast pleite. Der Bund sprang mit 13,5 Milliarden Euro ein und übernahm den Konzern, der mittlerweile wieder Gewinn macht. Die Rückzahlungen an den Bund beginnen 2025 - den neuen Plänen zufolge sollen dann 2,9 Milliarden statt 2,6 Milliarden Euro fließen.
Zudem wird ein vorsorglich im Haushalt verbuchter Betrag gekürzt: Hier geht es um Vorsorge für den Fall, dass Einnahmen aus dem sogenannten EU-Energiekrisenbeitrag geringer ausfallen. Den Beitrag - auch Übergewinnsteuer genannt - müssen fossile Energieunternehmen zahlen, die besonders von den stark gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs profitieren. Die Vorsorge für den Ausfall dieser Steuereinnahmen wird nun um 200 Millionen Euro gekürzt.
Warum waren überhaupt Nachverhandlungen zum Haushalt nötig?
Im ersten Kabinettsbeschluss zum Haushalt Mitte Juli war das Finanzloch 17 Milliarden Euro groß gewesen. Die Regierung kündigte damals an, die Lücke solle noch vor der Übermittlung des Entwurfs an Bundestag und Bundesrat auf etwa neun Milliarden Euro schrumpfen. Geschehen sollte dies zum einen durch die Umwandlung von Zuschüssen an die Deutsche Bahn und an die Autobahn GmbH in Darlehen, die von den Unternehmen später zurückgezahlt werden müssten. Außerdem sollten ungenutzte Mittel der bundeseigenen Förderbank KfW, die eigentlich zur Finanzierung der Gaspreisbremse vorgesehen waren, umgewidmet werden.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) meldete dann aber rechtliche Bedenken an - so wurden neue Verhandlungen zwischen Lindner, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) nötig. Die Umwidmung der KfW-Mittel und ein Darlehen an die Autobahn GmbH sind nun vom Tisch. Das Darlehen an die Deutsche Bahn fällt kleiner aus und wird laut Regierung so gestaltet, „dass es sich nicht um einen verdeckten Zuschuss handelt“.
Wie geht es jetzt weiter?
In der Mitteilung der Regierung hieß es, das Kabinett solle die Änderungen am Etatentwurf im Umlaufverfahren beschließen - also schriftlich, ohne Kabinettsitzung. Der Entwurf geht dann an Bundestag und Bundesrat. Die Länderkammer wird eine Stellungnahme zu der Vorlage formulieren.
Der Bundestag soll die Pläne direkt nach der parlamentarischen Sommerpause erstmals diskutieren. Erster Sitzungstag ist der 10. September. Verabschiedet wird der Bundeshaushalt - nach weiteren Änderungen - üblicherweise wenige Wochen vor Jahresende. (afp)