Köln – Eine dramatische Umgestaltung nimmt konkrete Züge an: 64 neue „Pastorale Einheiten“ sollen im Erzbistum Köln entstehen. Ein erster Entwurf für die Neugliederung liegt vor – als Landkarte und Liste im Internet abrufbar. Ein Diskussionsentwurf, kein fixierter Plan. Wie immer die Grenzen der Pastoralen Einheiten dann aussehen werden, das Erzbistum betont: Damit ist nicht die Auflösung der bisher 530 Pfarrgemeinden verbunden. Was aus ihnen wird, ist in einem zweiten Schritt zu beraten. So sieht der Vorschlag für das Verbreitungsgebiet der Rundschau aus:
Köln
In der Domstadt soll es zehn Pastorale Einheiten geben, darunter eine für die linksrheinische Innenstadt und eine, die Deutz, Poll und den Stadtbezirk Kalk (mit Höhenberg und Vingst) umfasst. Die meisten der übrigen vorgeschlagenen Einheiten entsprechen ungefähr den Kölner Stadtbezirken, etwa Porz (ohne Poll), Rodenkirchen oder Lindenthal; im Kölner Stadtbezirk Mülheim gäbe es aber zwei Pastorale Einheiten.
In zwei Details nennt der Vorschlag ausdrücklich Alternativen: Die Sülz-Klettenberger Katholiken könnten mit anderen Gemeinden im Bezirk Lindenthal oder aber mit denen im Bezirk Rodenkirchen zusammenarbeiten. Brück und Merheim könnten Köln-Kalk zugeordnet werden oder sich nach Dünnwald, Höhenhaus, Dellbrück und Holweide orientieren.
Bonn
Der Vorschlag für die Bundesstadt ist deutlich kleinteiliger als der für Köln: Fünf Pastorale Einheiten, darunter eine aus den Innenstadtgemeinden St. Martin (das Münster) und St. Petrus, eine für Bad Godesberg und eine rechtsrheinische. Zwei weitere linksrheinische Einheiten umfassen einerseits das Gebiet von der Weststadt bis zum Kottenforst, andererseits die nördlichen Stadtviertel von Graurheindorf bis zum Brüser Berg.
Rhein-Erft-Kreis
Der Vorschlag nennt sieben Einheiten. Pulheim, Bergheim, Kerpen und Erftstadt würden jeweils eine Einheit bilden, drei weitere Einheiten fassen Gemeinden aus mehreren Kommunen zusammen: Bedburg/Elsdorf, Brühl/ Wesseling, Frechen/Hürth. Das sind grobe Umrisse. Auch heute folgen nicht alle Pfarrgrenzen den kommunalen Grenzen, so wird Weiler in der Ebene (Stadt Zülpich) kirchlich weiterhin aus Erftstadt betreut.
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Kreis Euskirchen
Drei Einheiten könnten gebildet werden. In einer arbeiten die bisher drei Euskirchener Seelsorgebereiche zusammen, in den beiden anderen Weilerswist und Zülpich sowie Veytal (mit Mechernich) und Bad Münstereifel.
Rheinisch-Bergischer Kreis
Das Erzbistum würde die kleinen Seelsorgebereiche Odenthal/Altenberg sowie St. Marien Kürten gern erhalten, weil Altenberg ein „Ort besonderer geistlicher Prägekraft“ werden soll. Drei weitere Einheiten könnten in Bergisch Gladbach, in Overath/Rösrath sowie aus den Pfarren in Leichlingen, Wermelskirchen und Burscheid entstehen.
Oberberg
Das Kreisdekanat Oberberg könnte Gebiete verlieren – es sei, denn, es gäbe kein Stadtdekanat Remscheid mehr. Entweder orientieren sich nur die Radevormwalder Katholiken nach Remscheid oder auch die aus Hückeswagen. Drei Einheiten bleiben: Mitte (Gummersbach) mit Engelskirchen und Marienheide, das südliche Kreisgebiet und Wipperfürth/Lindlar – mit oder ohne Hückeswagen.
Rhein-Sieg-Kreis
Dieses große Kreisdekanat würde in sechs rechts- und drei linksrheinische Einheiten gegliedert. Kommunale Zusammenhänge werden beachtet: Siegburg mit Lohmar und Sankt Augustin, die Pfarren im Siebengebirge, Troisdorf und Niederkassel mit der Siegmündung, Hennef, Eitorf und Windeck mit dem Rheinischen Westerwald und der Osten: Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth. Rechtsrheinisch würden Swisttal und Rheinbach ebenso zusammenarbeiten wie Meckenheim und Wachtberg, eine dritte Einheit umfasst die Bornheimer und Alfterer Gemeinden.
Hintergrund: So geht es weiter
2030 werden nach einer Prognose des Erzbistums Köln nur noch 50 bis 60 Geistliche zur Verfügung stehen, die eine Aufgabe als Leitender Pfarrer übernehmen können. Im Großen und Ganzen daran orientiert sich die Zahl der 64 vorgeschlagenen neuen „Pastoralen Einheiten“.
Bis Mitte Oktober sollen die Gemeindegremien unter Beteiligung möglicht vieler weiterer Gläubiger über den Vorschlag diskutieren. Am Anfang und am Ende gibt es Gespräche mit den übrigen Gemeinden, mit denen es eine Zusammenarbeit in einer neuen Pastoralen Einheit geben könnte. Die Gemeinden können dem Vorschlag dann zustimmen oder Alternativen vorlegen.
Die wichtigste Einschränkung: Alternativvorschläge müssen mit allen anderen betroffenen Seelsorgebereichen abgestimmt sein. „Mit denen nicht“ reicht nicht. Zudem möchte das Erzbistum möglichst keine Dekanatsgrenzen (eine Ausnahme ist Oberberg) ändern.
Ein Koordinierungsteam aus Seelsorgern, Verwaltungskräften und Laienvertretern unter Leitung des stellvertretenden Generalvikars Markus Bosbach entwickelt dann ab Mitte Oktober eine Entscheidungsvorlage für Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. Der will bis zum Jahresende entscheiden und spricht darüber auch mit dem Diözesanpastoralrat, mit dem das ganze Verfahren abgestimmt ist. Erst wenn die neuen Einheiten errichtet sind, wird entschieden, was aus den Pfarreien wird: Fusionieren sie oder bleiben sie in einem „Dynamischen Sendungsraum“ zumindest vorerst bestehen? (rn)