Am zweiten Verhandlungstag vor dem Bonner Landgericht hat der Angeklagte im Fall der getöteten Ehefrau ein Geständnis abgelegt.
Mordprozess35-jähriger Mann aus Zülpich legt vor Gericht ein Geständnis ab

Getötet wurde eine 30 Jahre alte Frau am 3. Oktober 2024 in Füssenich. Ihr Mann muss sich nun vor Gericht verantworten.
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Der Mann weinte, als er am Montagmorgen im Bonner Landgericht berichtete, wie er seine Frau getötet habe. Die drei Richter schauten ernst, die Staatsanwältin machte sich Notizen, Nebenklagevertreter Uwe Krechel hielt sich die Hand vor den Mund, während sie Einzelheiten von der Tat hörten, die sich am 3. Oktober 2024 gegen 7.30 Uhr in Füssenich ereignete. Der wegen Mordes angeklagte Mann berichtete von dem Messerschnitt durch die Kehle seiner 30 Jahre alten Frau, mit der er seit fünf Jahren verheiratet war. Wie sie neben ihm auf dem Bett im Schlafzimmer ihrer gemeinsamen Wohnung zusammengesackt sei. Wie geschockt er gewesen sei über das, was er getan habe.
Der 35-Jährige muss sich vor dem Schwurgericht wegen heimtückischen Mordes verantworten. Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff führte den Angeklagten am zweiten Verhandlungstag an das Geständnis heran. Er fragte ihn nach seiner Ehe, wie die Beziehung gewesen sei. Gut, antwortete der 35-Jährige. Sie hätten sehr für sich gelebt, kaum Freunde gehabt.
Kurz vor der Tat habe er das Angebot erhalten, sich beruflich zu verbessern: „Nicht mehr Teammitglied, sondern Teamleiter.“ Das hätte aber einen Umzug nach Baden-Württemberg bedeutet. Als er seine Frau gefragt habe, ob sie mitgehen wolle, habe sie „wortkarg“ reagiert und dann gesagt: „Ich will nicht mehr.“ Auf seine Nachfrage, was das bedeute, habe sie gesagt: „Das mit uns.“ Am 3. Oktober, dem Feiertag, habe sie, so der Mann weiter, ausziehen wollen.
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Am Abend vor der Tat soll das Paar einen „Waffenstillstand“ geschlossen haben
Die Eheleute vereinbarten einen Abschiedsurlaub auf Fuerteventura. „Das lief gut zwischen uns“, so der 35-Jährige. Nach der Rückkehr will er auf ihrem Smartphone eine Nachricht eines Absenders gefunden haben, den er nicht gekannt habe. Dann sei sie eine Nacht nicht zuhause gewesen. Ihre Erklärung, sie sei bei ihrer kranken Mutter geblieben, habe er nicht geglaubt: „Ich dachte, sie hat jemand anderen.“
Der Mann, der bereits länger unter „depressiven Verstimmungen“ gelitten haben soll, soll daraufhin beschlossen haben, „mit dem Leben abzuschließen“. Er tippte am 2. Oktober gegen 14.30 Uhr eine Whatsapp-Nachricht an seinen Bruder, in der sinngemäß stand: „Wenn du das liest, bin ich tot.“ Diese habe er aber noch nicht abgeschickt.
Am Abend, als seine Frau von der Arbeit nach Hause gekommen sei, habe man über die bevorstehende Trennung gesprochen, einen „Waffenstillstand“ vereinbart, zusammen Essen gekocht und sich zu Bett begeben. Er sei wiederholt aufgestanden, habe aus der Küche ein Messer geholt, im Wohnzimmer eine Stunde lang auf dem Boden gesessen und mit sich gehadert, „ob ich mein Leben beenden soll“.
In den frühen Morgenstunden des 3. Oktober eskalierte der Streit
In den frühen Morgenstunden sei er, das Messer versteckt gehalten, ins Schlafzimmer zurückgekehrt. Als seine Frau wach geworden sei, habe man sich im Schneidersitz auf das Bett gesetzt. Ein Streit sei ausgebrochen: „Ich habe sie beleidigt, sie hat mich geohrfeigt.“ Als sie versucht habe, ihn wegzuschubsen, habe er sie mit dem linken Arm zu sich gezogen und gewürgt, schließlich mit der Rechten nach dem Messer, das auf dem Überbau des Bettes gelegen habe, gegriffen und zugestochen. Sie war sofort tot.
Danach veränderte er die vorbereitete Handynachricht an seinen Bruder: „Wenn du das liest, ist sie tot und ich kurz danach auch.“ Ausführlich habe er dem Bruder aufgetragen, sich um ihre drei Katzen zu kümmern, er solle sie dem Tierschutz übergeben und dafür sorgen, dass sie ihre Namen behalten dürften. Vorsitzender Richter Reinhoff bemerkte: „Das spricht nicht gerade von Empathie für Ihre Frau.“
Der Angeklagte schickte den Text ab, legte sich ins Bett neben die Leiche und stach sich das Messer in den Leib. Wie er weiter berichtete, sei er wieder zu sich gekommen, als er einen lauten Knall gehört habe. Die Wohnungstür war gewaltsam geöffnet worden. Dann habe er die Stimme einer Frau gehört: „Polizei! Wo ist das Messer?“
Er habe den Arm nach rechts bewegt und auf die Waffe gezeigt, die auf dem Boden in einer Blutlache lag. Die Polizistin, alarmiert vom Bruder des Angeklagten, hob sie auf und legte sie auf den Wohnzimmertisch. Dann kümmerten sich Notarzt und Sanitäter um den Schwerverletzten. Einen Monat lang lag er im Gefängniskrankenhaus Fröndenberg, Ende Oktober wurde er in die JVA Köln verlegt. Seitdem sitzt er dort in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird fortgesetzt.