Die Staatsanwaltschaft legt einem 35 Jahre alten Mann aus Zülpich zur Last, seine Frau heimtückisch getötet zu haben. Sie wollte ihn verlassen.
Prozess am LandgerichtZülpicher soll seine Frau ermordet haben

Dem 35-Jährigen wird zur Last gelegt, seine 30 Jahre alte Ehefrau heimtückisch getötet zu haben. Er wird von dem Euskirchener Rechtsanwalt Albert Stumm (r.) verteidigt.
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Alles schien im Herbst vergangenen Jahres bereits klar zu sein: Nach fünf Jahren Ehe wollte eine 30-jährige Frau aus Zülpich-Füssenich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ihren Mann verlassen. Sie habe dem heute 35-Jährigen ihre Entscheidung lange zuvor angekündigt. Beide hatten noch einen gemeinsamen Abschiedsurlaub auf Fuerteventura verbracht. Nach der Rückkehr von den Kanaren hatte sie die ersten Kisten gepackt und ins Auto geladen, weil sie den Nationalfeiertag nutzen wollte, um vorübergehend zu ihrer Mutter zu ziehen.
In der Nacht vor dem 3. Oktober übernachtete das Paar noch im gemeinsamen Schlafzimmer, bis am Morgen gegen 7.30 Uhr laut Staatsanwaltschaft das Grauenvolle geschah: Der 35-Jährige soll seine nichtsahnende Frau hinterrücks angegriffen und getötet haben. Anschließend versuchte er, sich selbst umzubringen, in dem er sich die Kehle durchschnitt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus Zülpich Heimtücke zur Last
Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Montag der 35-Jährige wegen des ihm zur Last gelegten heimtückischen Mordes verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, dass er seiner Ehefrau, die auf der Bettkante saß, zuerst von hinten einen weichen Gegenstand – vermutlich ein Kissen – auf Gesicht, Hals und Brustkorb gedrückt und ihr dann mit einem Messer die Kehle durchschnitten habe.
Dass er von Anfang geplant hatte, sich selbst das Leben zu nehmen, steht für die Staatsanwaltschaft offenbar fest. Laut Anklage soll er eine SMS an seinen Bruder vorbereitet haben, in der sinngemäß stand: „Wenn du das liest, bin ich tot.“ Als der Angeklagte sich wunderte, dass er immer noch lebte, nachdem er sich selbst die schwere Verletzung zugefügt hatte, schrieb er seinem Bruder in einer weiteren SMS, er solle nicht die Polizei rufen. Der Bruder ahnte, dass da etwas Schreckliches geschehen sein musste, und schlug sofort Alarm.
Wenn du das liest, bin ich tot.
Am ersten Prozesstag vor der 4. Großen Strafkammer wurde zunächst nur die Anklage der Staatsanwaltschaft verlesen. Zu einer Einlassung des Angeklagten, der von dem Euskirchener Rechtsanwalt Albert Stumm verteidigt wird, kam es nicht.
Nach Angaben von Prozessbeteiligten soll der 35-Jährige seit vielen Jahren unter depressiven Verstimmungen gelitten haben, wodurch auch die Ehe sehr belastet worden sei. Allerdings soll er nie durch aggressives Verhalten aufgefallen sein. Auch die Trennung von seiner Ehefrau schien er zu akzeptieren. Der große, kräftige Mann machte auch am Montag auf der Anklagebank den Eindruck, dass er mit dem, was geschehen ist, ganz und gar nicht zurechtkommt.
Die Familie der Getöteten fordert eine finanzielle Entschädigung
Die Familie der getöteten 30-Jährigen wird von den Nebenklage-Anwälten Yannick Börter und Sophia Lohölter vertreten. Sie berichteten, dass die von ihnen vertretene Mutter und der Bruder der Getöteten noch heute so stark belastet seien, dass sie nicht in der Lage seien, dem Prozess selbst zu folgen. Die beiden Rechtsbeistände fordern in Adhäsionsanträgen je 12.500 Euro als Hinterbliebenen-Entschädigung, darüber hinaus die Erstattung der Beerdigungskosten sowie für die besonders betroffene Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 3500 Euro.
Zudem überreichten sie dem Gericht einen Umschlag mit einem Datenträger aus der Dashcam-Kamera, die sich noch im Auto des Angeklagten befunden haben soll. Darauf sollen Gespräche des 35-Jährigen festgehalten worden sein, die er in den Tagen vor der Tat geführt habe und die – so Börter – „möglicherweise Rückschlüsse auf seinen Gemütszustand“ zuließen. Der schwer verletzte Angeklagte wurde im Oktober vom Tatort aus direkt ins Gefängniskrankenhaus nach Fröndenberg gebracht. Wegen der Schnittverletzung konnte er nicht sprechen und somit nicht schildern, was an dem Morgen geschehen war.
Ende Oktober schließlich wurde er in die Justizvollzugsanstalt Köln verlegt, wo er sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Der Mordprozess soll in zwei Wochen fortgesetzt werden.