In dem Fall um den Tod einer 66-jährigen Frau in Köln, die von einer herabstürzenden Betonplatte einer Schallschutzwand getroffen wurde, wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.
Lärmschutzwand A3Verfahren um Betonplatten-Drama in Köln eingestellt
Überraschende Entwicklung im Prozess um den tragischen Unfall auf der A3 bei Dellbrück im November 2020, bei dem eine 66-jährige Kölnerin in ihrem Kleinwagen von einem herabstürzenden Element einer Schallschutzwand erschlagen wurde: Das Verfahren gegen letztlich zwei Angeklagte wurde nach Informationen der Rundschau gegen Auflagen eingestellt.
Laut eines Sprechers des Landesgerichtes muss ein wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagte Ingenieur nun 90 000 Euro als Einstellungsauflage bezahlen. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Straßen NRW, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, muss 60 000 Euro als Einstellungsauflage zahlen. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten, ebenfalls ein ehemaliger Mitarbeiter von Straßen NRW, war bereits im November gegen eine Auflage von 30 000 Euro eingestellt worden.
Betonplatten-Drama auf der A3: Was ist geschehen
Die Kölnerin war am 13. November 2020 auf dem Weg zu ihrer Mutter, als sich unvermittelt eine sechs Tonnenschwere Betonplatte aus der Schallschutzwand neben ihr löste. Wie sich bei den Ermittlungen schnell herausstellte, handelte es sich um einen Fall von „Pfusch am Bau“. Weil Maße nicht stimmten, konnte die Platte nicht mit der vorgesehenen Halterung angebracht werden. Es kam vor Ort zu einer improvisierten Lösung. Die wurde zwar bei der Bauabnahme durchgewunken, aber unter der Auflage, dass nachträglich ein statisches Gutachten vorgelegt werden muss. Die statische Untersuchung wurde durchgeführt – und sie fiel negativ aus.
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Doch weder leitete sie der Ingenieur des ausführenden Unternehmens weiter, noch forderten die Verantwortliche beim Auftraggeber Straßen.NRW das Gutachten ein. Dennoch wurde die Schallschutzwand bei einer ersten gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung für gut befunden. Eine weitere Untersuchung wurde von Straßen.NRW aufgeschoben, weil man allgemein mit solchen Untersuchungen nicht mehr nachkam. Trotz dieses eindeutig wirkenden Hergangs kam es nun zur Einstellung des Verfahrens. Ein solches Vorgehen ist vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird und die Schwere der Schuld – die das Gericht in diesem Fall wohl nicht erkennen konnte – der Einstellung nicht entgegensteht.
Der Prozess um das tragische Unglück hatte bereits für Aufsehen gesorgt, weil es zu einem denkbar holprigen Start kam. Nach nur zwei Verhandlungstagen musste das Verfahren nämlich neu gestartet werden. Eine Schöffin wurde von der Vorsitzenden Richterin wegen Terminschwierigkeiten entbunden.
Doch das Oberlandesgericht folgte dem Vorgehen nicht. Das hatte zur Folge, dass der Prozess mit neuen Schöffen nochmals von vorne beginnen musste.