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Urteil gegen Fortuna-HooligansBewährungsstrafen wegen Raub und Körperverletzung

Lesezeit 2 Minuten

Die vier jungen Angeklagten wurden am Samstag vor dem Landgericht schuldig gesprochen. 

Köln – Es ist stockfinster, als der Fan-Bus mit Anhängern von Drittligist Viktoria Köln am 25. Januar 2020 von einem Auswärtsspiel beim Chemnitzer FC heimkehrt. Am Sportpark Höhenberg angekommen, wollen die rund 30 Fans den Bus gerade ausräumen, als plötzlich eine Horde Ultras vom Lokalrivalen und Regionalligisten Fortuna Köln auf den Bus zustürmt und die Insassen attackiert. Ein Mann wird mit einem Nasenbeinbruch, der später operativ behandelt werden muss, erheblich verletzt. Ein zweiter Geschädigter erleidet nur leichte Verletzungen.

Vier Angeklagte schuldig gesprochen

Am Samstag sprach das Landgericht nun vier Anhänger der Ultragruppierung „Fortuna Eagles“ wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung schuldig. Ein 30-Jähriger wurde zu 15 Monaten Haft und Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation, ein 26-Jähriger zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Männer 22 Monate beziehungsweise 15 Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die beiden jüngeren Angeklagten – heute 20 und 22 Jahre alt – wurden, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, nach Jugendstrafrecht verwarnt. Sie müssen binnen eines halben Jahres 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ungewöhnliche Urteilsverkündung an einem Samstag

Ursprünglich lautete die Anklage auf schweren Raub. Mindeststrafe: Immerhin fünf Jahre Haft. Doch die in der Anklageschrift angenommene Bewaffnung der Männer mit Stangen konnte im Prozess nicht nachgewiesen werden. So blieb am Ende ein „einfacher“ Raub übrig, bei dem eine Fan-Trommel, Fan-Schals sowie ein Rucksack mit Bargeld in Höhe von 50 Euro gestohlen wurden.

„Anders als beim typischen Raub ging es hier nicht um Bereicherung, sondern darum in den Besitz von Trophäen des Vereinsrivalen zu kommen“, ordnete der Vorsitzende Harald Helmes die Tat und das dahinter stehende Motiv ein. Helmes befand weiter: „Irgendwie sind solche Rivalitäten ja Kinderkram. Aber wenn Leute zu Schaden kommen, dann sind wir im strafwürdigen Bereich.“

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Grund für die ungewöhnliche Urteilsverkündung an einem Samstag war, dass sonst die zulässige Frist für eine Prozessunterbrechung von drei Wochen – wegen Urlaubs von Prozessbeteiligten – gerissen worden wäre. „Für mich ist es eine Premiere, an einem Samstag sitzen wir eigentlich nicht so oft“, hatte Helmes Eingangs des Verhandlungstages gesagt.