AboAbonnieren

Urteil gefälltMehrjährige Haftstrafen für Vergewaltigung in der Kaserne

Lesezeit 3 Minuten

Vor dem Kölner Landgericht fiel jetzt das Urteil.

Die Wehrdienstleistenden lernten ihr Opfer bei einer Ü-16-Party in einer Kölner Diskothek kennen.

Auf einer Ü-16-Party in der Diskothek „Diamonds“ auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring schleppten im Oktober 2021 zwei freiwillig Wehrdienstleistende (24 und 23) eine junge Frau ab. Die mindestens unter dem Eindruck einer Menge Alkohol, womöglich auch K.-o.-Tropfen stehende Frau schmuggeln die beiden Soldaten anschließend in die Konrad-Adenauer-Kaserne, wo sie die Frau abwechselnd jeweils zweimal vergewaltigten. Dabei machten sie auch Handyvideos von ihren Taten.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe waren die Angeklagten von der Bundeswehr entlassen worden. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht die beiden Männer nun wegen Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen jeweils zu Haftstrafen. Der 24-Jährige wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, der 23-Jährige, der bei Tatbegehung erst 20 Jahre alt war und noch als Heranwachsender galt, kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten davon. Da der Prozess aus Sicht des Gerichts rechtsstaatswidrig verzögert worden war, gelten für beide Angeklagte jeweils drei Monate als bereits vollstreckt.

Kein Beweis für die Einnahme von K.-o.-Tropfen

Am 12. Oktober 2021 auf der Party im Diamonds angekommen, hatte einer der Angeklagten ein Foto aufgenommen und an einen Kontakt geschickt. Der Kommentar: „Bisschen 16-Jährige klären.“ Eine Chat-Nachricht, aus der die 17. Große Strafkammer einen Vorsatz ableitete, dass die beiden Wehrdienstleistenden es auf der Party auf sexuelle Kontakte abgesehen hatten. Gegen 23 Uhr lernten die beiden Männer dann das spätere Opfer vor der Diskothek kennen, die gemeinsam mit einer Freundin dorthin gekommen war. Die junge Frau sei da „sichtlich berauscht“ gewesen und habe „geschwankt“, wie Aufnahmen von Überwachungskameras gezeigt hätten, so der Vorsitzende Harald Helmes bei der Urteilsbegründung.

Ob die Frau auch K.-o.-Tropfen eingenommen hatte, konnte nicht bewiesen werden. Jedenfalls habe das Opfer von ihren späteren Vergewaltigern gestützt werden müssen, um mit ihr überhaupt das in einer Tiefgarage geparkte Fahrzeug zu erreichen. „Das wirkt tatsächlich wie ein Abführen“, sagte Helmes. Auf der Rückbank liegend, hatten die Angeklagten die Frau dann in die Kaserne geschmuggelt und sie mit auf ihre Stube genommen. Dort habe der ältere Angeklagte der Frau auch gleich Hose und Unterhose ausgezogen und sie vergewaltigt. „Die Geschädigte war regungslos, sie gab kein Geräusch von sich, ihre Augen waren weitgehend geschlossen“, sagte Helmes. Und weiter: „Einverstanden erklärte sie sich zu keinem Zeitpunkt.“ Die Angeklagten hatten hingegen angegeben, die Frau sei zurechnungsfähig gewesen und habe freiwillig mitgemacht.

Männer filmten sich gegenseitig bei ihren Taten

Dabei machten die beiden Männer auch gegenseitig Aufnahmen von sich und der Frau. Als der 23-Jährige gefilmt worden sei, habe er zu seinem Kumpel gesagt: „Schickst Du mir gleich aber.“ Die Verteidiger hatten während des Prozesses die Glaubwürdigkeit des Opfers wiederholt in Zweifel gezogen. Das Gericht hingegen kam zu dem Schluss, dass die Frau „reflektiert, bedacht und differenziert“ ausgesagt habe. Die Aussage der Angeklagten, wonach das Opfer freiwillig mitgemacht habe, habe hingegen den Eindruck hinterlassen, dass es eine „an den Akteninhalt angepasste Einlassung“ gewesen sei.