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Prozess um entführte Therapeutin in KölnAnklägerin fordert zwölf Jahre Haft

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

Zwölf Jahre Gefängnis fordert die Anklägerin im Entführungsfall einer Kölner Therapeutin. Die Angeklagten bedrohten das Opfer mit dem Tod und erpressten es.

„Das wirkte alles wie aus einem schlechten Film, einem Horrorfilm“, sagte Oberstaatsanwältin Dr. Daniela Fuchs am Donnerstag eingangs ihres Plädoyers im Fall der Entführung einer Therapeutin im Oktober 2023. Dann wurde die erfahrene Strafverfolgerin kurz persönlich und schilderte ihre Gefühle, von denen sie bei der Besichtigung der Wohnung der beiden Täter (40 und 55) in Niehl ergriffen wurde: „Ich hatte echt Gänsehaut. Und dabei habe ich schon einige Tatorte erlebt. Aber das war der Horror“, sagte Fuchs und wies auf das mit Malerfilz abgehängte und ausgelegte Badezimmer hin, in dem die Therapeutin eine Nacht lang von ihren Peinigern festgehalten worden war. Und da hatte Fuchs die Metallkiste, in die die Entführer die gefesselte und mit Chloroform betäubte Frau gezwängt hatten, noch gar nicht gesehen.

Am Ende ihres halbstündigen Plädoyers stellte Fuchs den Antrag, beide Angeklagte wegen schweren erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu jeweils zwölf Jahren Haft zu verurteilen. „Beide Angeklagte tragen hier dieselbe Schuld“, zeigte sich Fuchs überzeugt, auch wenn der 40-jährige ehemalige Patient der Therapeutin sicherlich als Drahtzieher anzusehen sei. Dennoch habe sein 55-jähriger Verlobter eifrig mitgewirkt. Er habe die Metallkiste im Internet ebenso besorgt, wie die Beruhigungsmittel und das Chloroform. Auch habe er das Badezimmer mit dem Malerfilz zur Schalldämmung ausgekleidet, falls die Geschädigte mal schreien würde. Auch sei der 55-Jährige es gewesen, der den Widerstand des Opfers in der Praxis mit der Drohung: „Wenn Sie jetzt nicht Ruhe geben, schmeißen wir Sie in den Rhein“, letztendlich gebrochen habe.

Entführte Therapeutin mit Todesangst

Eine Drohung, die Wirkung zeigte: „Die Geschädigte dachte immer wieder, man werde sie töten, sie in der Kiste in den Rhein werfen“, sagte Fuchs. Fortan hätten sich die Gedanken der Frau darum gedreht, wie lange das wohl dauere, bis sie dann sterben werde und wie quälend ein Tod durch Ersticken oder Ertrinken sei. Später sei noch gedroht worden, man werde mit dem Opfer Pornos drehen und sie Kot essen lassen und beides mit Kamera aufzeichnen. Als Motiv nannte Fuchs: Beide Angeklagten wollten sich persönlich bereichern.

Die Geschädigte war am 14. Oktober in Freiheit entlassen worden, nachdem sie einen Vertrag zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro unterschrieben hatte. Das Geld habe der 40-Jährige als Art Schmerzensgeld für eine angebliche falsch durchgeführte Therapie für gerechtfertigt gehalten. Salih Kocak, der den 40-Jährigen verteidigt, zeigte sich von der Strafforderung schockiert. Zwölf Jahre Haft seien völlig überzogen: „Mein Mandant ist kein Monster, das so lang wie möglich in Ketten gelegt werden sollte.“ Er forderte ein mildes Urteil. Auch Verteidigerin Petra Wunsch, die den 55-Jährigen vertritt, forderte eine milde Strafe und wies darauf hin, dass die Initiative zur Tat nicht von ihrem Mandanten ausgegangen sei. Vielmehr sei er von seinem Verlobten manipuliert worden: „Er hatte nicht die Kraft sich von der zerstörerischen Logik seines Geliebten zu entfernen.“ Am Montag soll das Urteil gesprochen werden.