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Prozess um Entführung in KölnOpfer sieht Peiniger als einen Psychopathen

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Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten. (Symbolbild)

Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten. (Symbolbild)

Zwei Männer sind vor dem Landgericht wegen erpresserischem Menschenraubes und Entführung ihrer Therapeutin angeklagt. Ihnen droht eine fünf- bis 15-jährige Haftstrafe.

Nachdem sie dem Gericht bereits am Dienstag über Stunden ausgesagt hatte, wurde am Donnerstag die Vernehmung einer 51 Jahre alten Therapeutin fortgesetzt, die im Oktober 2023 Opfer einer brutalen Entführung geworden war. Ein ehemaliger Patient (40) und dessen Lebensgefährte (55) hatten die Frau überwältigt, betäubt und gefesselt in eine Kiste gezwängt. Später hielten die beiden Männer die Frau in ihrer Wohnung in Niehl gefangen, bevor der 40-Jährige sie tags darauf wieder laufen ließ. Nun sind sie vorm Landgericht unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt und sehen einer fünf- bis 15-jährigen Haftstrafe entgegen.

Zunächst knüpfte die 51-Jährige bei einer vom psychiatrischen Sachverständigen im Prozess gestellten Frage an, welche Diagnose sie dem 40-jährigen Angeklagten, ihrem ehemaligen Patienten, stellen würde. Offensichtlich hatte die Frage des gestrigen Tages nachgewirkt: „Ich würde ihn als Psychopathen bezeichnen“, sagte die Frau, die in dem Prozess auch als Nebenklägerin auftritt. „Da ist so eine Oberflächlichkeit auf der Gefühlsebene, eine Empathielosigkeit“, sagte die Nebenklägerin. Auch die Risikobereitschaft des Angeklagten, die zum Profil eines Psychopathen gehört, konnte die 51-Jährige konkretisieren. So habe ihr ehemaliger Patient zur Zeit seiner Therapie bei ihr von 2017 bis 2020 zum Teil mehrere oberflächliche sexuelle Beziehungen zu Männern geführt und habe auch sogenannte „Dark Rooms“ besucht und dort ungeschützten Sex mit Männern gehabt: „Ich meine, das ist wie russisch Roulette“, sagte die 51-Jährige. Der 40-Jährige schüttelte während der Aussage immer wieder verständnislos mit dem Kopf.

Entschuldigung zurückgewiesen

Angesichts der Konflikte, die sie mit dem 40-Jährigen während der Therapie hatte, sagte die 51-Jährige noch, dass ihr sowas, wie mit dem Angeklagten noch nie passiert sei in 24 Berufsjahren. „Ich habe durchaus Erfahrung mit schwierigen Patienten. Es ist nicht so, dass ich nur Studentinnen mit Prüfungsangst habe“, so die Frau weiter. Anschließend wurde die Nebenklägerin zu den psychischen und physischen Folgen der Tat befragt. Dies fand auf Antrag der Nebenklagevertreterin aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Eine Entschuldigung ihrer Entführer hatte die 51-Jährige schon am ersten Tag ihrer Vernehmung zurückgewiesen. Eine von Petra Wunsch, Verteidigerin des 55-Jährigen, anmoderierte Entschuldigung, lehnte die 51-Jährige entschieden ab. Schon allein der Gedanke an eine Entschuldigung „finde ich empörend“, hatte die 51-Jährige gesagt. Der 55-Jährige solle sich lieber bei seinen Enkelkindern „für die Schande, eine wehrlose Frau zu entführen“ entschuldigen. „Ich empfinde es schon als Zumutung, das überhaupt zu hören“, so die 51-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt.