Köln – Die massiv gestiegenen Energiepreise stürzen viele Verbraucher in finanzielle Nöte. Versorger haben ihren Kunden die monatlichen Vorauszahlungen für Strom, Erdgas und Fernwärme teils um mehr als das Doppelte erhöht – da gerät mancher Haushalt an den Punkt, wo man seine Energierechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die Rheinenergie will Betroffenen mit einem Härtefallfonds helfen, am Dienstag hat sie Details zu dem Hilfsprogramm genannt. Ein Überblick.
Wofür ist der Härtefallfonds gedacht?
Die Rheinenergie stellt aus eigenen Mitteln ab 1. Oktober eine Million Euro bereit, um Kunden zu helfen, die wegen nicht bezahlter Rechnungen von einer Sperre ihrer Wärmeversorgung bedroht sind. Dies sei als Überbrückung gedacht, „bis die staatlichen Hilfen aus dem dritten Entlastungspaket greifen“, so der Versorger, der mehrheitlich der Stadt Köln gehört. Der Fonds ergänze weitere Hilfsangebote.
Geht das Stromnetz in die Knie?
Der drohende Engpass in der Erdgasversorgung im kommenden Winter hat dazu geführt, dass hunderttausende Menschen in Deutschland sich mit elektrischen Heizlüftern eingedeckt haben. Allein von Januar bis Juli wurden rund 600 000 solcher Geräte verkauft.
Doch was passiert, wenn ein Großteil dieser Stromfresser zur gleichen Zeit betrieben wird, weil kein Gas zum Heizen mehr zur Verfügung steht? In einigen Medien wurde bereits vor Blackouts gewarnt.
Rheinenergie-Sprecher Eugen Ott gibt Entwarnung: Flächendeckende Stromausfälle werde es durch elektrische Heizgeräte in Köln und der Region nicht geben, verspricht er. Möglich sei aber, dass es zu lokal begrenzten Stromausfällen in einem Haus, einer Straße oder einem Straßenzug kommen könnte, wenn mehr Stromverbraucher aktiviert werden, als die Sicherungen erlauben. Dann springen die Sicherungen raus. Die Rheinenergie müsse sie erst wieder einschalten, bevor der Strom fließen kann. (fu)
Wer kann Hilfe in Anspruch nehmen?
Nur Privat- oder Haushaltskunden der Rheinenergie für Erdgas oder Wärme im Grundversorgungsgebiet der Rheinenergie. Betroffene dürfen keine Sozialleistungen beziehen, die die Übernahme von Heizkosten umfassen, oder diese beantragen. Weiteres Kriterium: Man muss 20 Prozent oder mehr des Haushalts-Nettoeinkommens für Energiekosten aufwenden.
Wie weise ich den Anspruch nach?
Die Prüfung erfolgt durch eine Schiedsstelle bei der Rheinenergie auf Basis einer vereinfachten Selbstauskunft. Als Nachweis der Einkommensverhältnisse können Verdienstbescheinigungen sowie Bescheide zu Einkommensteuer, Rente oder Elterngeld dienen.
Wie viel Geld kann man erhalten?
Wenn die Prüfung positiv verläuft, erhalten die Kunden die Unterstützung als Senkung ihres Abschlags. Die finale Zuwendung wird in der nächsten Rechnung ausgewiesen. Pro Kunde gibt es maximal 500 Euro, jeder Haushalt kann diese Hilfe nur einmal in Anspruch nehmen. Da eine Million Euro im Topf sind, können also mindestens 2000 berechtigte Haushalte Unterstützung erhalten.
Warum erfolgt die Prüfung nicht unabhängig?
Um schnell und unbürokratisch helfen zu können, habe man darauf verzichtet, eine externe Ombudsstelle einzuschalten, so der Versorger. Bei der Rheinenergie gebe es fachkundiges Personal, das ab 1. Oktober gestellte Anträge sofort bearbeiten könne. Würde hingegen eine externe Schlichtungsstelle eingesetzt, käme es zu weit längeren Bearbeitungszeiten wegen datenschutzrechtlicher Auflagen.
Wo beantrage ich die Unterstützung?
Ab 1. Oktober nimmt die Rheinenergie online Selbstauskünfte und Anfragen zum Härtefallfonds entgegen. Dann steht das Formular bereit unter rheinenergie.com/haertefallfonds.
Telefonisch erhält man wegen des Feiertags erst ab Dienstag, 4. Oktober, Auskunft, und zwar montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr unter der Nummer 0221/222 096 58.
Welche weiteren Hilfen gibt es?
Die Rheinenergie bietet säumigen Kunden verschiedene Möglichkeiten an, um eine Sperrung der Wärmeversorgung zu verhindern. Wenn man seine Rechnung nicht pünktlich zahlen kann, lässt sich der Zahlungstermin verschieben.
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Man kann einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren und eine Abwendungsvereinbarung treffen. Dann darf man ausstehende Forderungen in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten in Raten begleichen. Die Rheinenergie gibt auch eine Broschüre zum Thema Energieschulden heraus.