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Schüsse in Nippeser KneipeStaatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Im Prozess um die tödliche Schussabgabe in der Nippeser Kneipe „No Name“ im November 2015 hat die Staatsanwaltschaft am Freitagabend plädiert.

Für einen 33-jährigen Angeklagten forderte die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Ein 31 Jahre alter Mitangeklagter soll wegen Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zu zweifachem versuchen Mord zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Für den dritten Angeklagte (34) beantragte die Anklagebehörde wegen Beihilfe zur Körperverletzung sechs Jahre Haft.

Im November 2015 sollen die beiden jüngeren Angeklagten mit weiteren Mittätern in die Kneipe auf der Neusser Straße eingedrungen sein und dort auf Gäste geschossen haben. Dabei wurde ein Mann getötet. Zwei Männer wurden lebensgefährlich verletzt, überlebten aber. Einer der Mittäter soll der Bruder des 33-Jährigen sein. Der Mann soll ein ehemals hochrangiges Mitglied des „C-Town-Charters“ der Rockergruppe Hells Angels sein. Derzeit sitzt er wegen Beteiligung an einer tödlichen Schießerei in der Türkei in Haft. Laut Anklage handelte es sich bei der Tat im „No Name“ um eine „Bestrafungsaktion“ für einen wenige Tage zuvor erfolgten Einbruch in einen mutmaßlichen „Hells Angels“-Treff.

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Laut Anklageschrift soll aus Rockerkreisen eine Belohnung von 5000 Euro für Hinweise auf die Einbrecher ausgelobt worden sein. Daraufhin soll sich der 34-Jährige gemeldet und die Bar in Nippes als Aufenthaltsort der mutmaßlichen Einbrecher genannt haben. Bei der Schussabgabe soll der 34-Jährige nicht mehr dabei gewesen sein. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)