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Krieg im Kölner Rockermilieu15 Jahre Haft für Schüsse auf Zoobrücke

Lesezeit 3 Minuten
Mitglieder der „Bandidos“ (Archivbild)

Mitglieder der „Bandidos“ (Archivbild)

Der Krieg im Rockmilieu gipfelte 2018 in einem Feuergefecht aus einem fahrenden Auto. Fünf Jahre später wurden nun zwei Mitglieder der „Bandidos“ verurteilt.

Über fünf Jahre ist die Tat her: Ende 2018 befand sich ein Konflikt zwischen den Rocker-Gruppierungen „Bandidos“ und „Hells Angels“ auf einem Höhepunkt. Wiederholt kam es damals zu Schusswechseln auf Kölner Straßen zwischen Anhängern der beiden Gruppierungen. In diesem Zusammenhang kam es Anfang Dezember 2018 auf einem Zubringer der Zoobrücke zu einem „Drive-by-Shooting“, wie die Vorsitzende Sabine Kretzschmar sagte, als aus einem gemieteten Mercedes-Benz auf einen VW Golf geschossen und der damals 21 Jahre alte VW-Fahrer lebensbedrohlich verletzt wurde. Laut dem Urteil handelte es sich um eine Vergeltungsaktion seitens Bandido-Anhängern, nachdem Tage zuvor ein von Bandios frequentiertes Café von Hells Angels beschossen worden war.

Am Montag wurden nun zwei an der Tat beteiligte Männer (31 und 29), die damals bei den Bandios aktiv waren, unter anderem wegen versuchten heimtückischen Mordes zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt. In die Strafe wurde noch ein Urteil des Landgerichts Essen mit einbezogen, wo die beiden Männer bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt worden waren. Das Gericht wertete die hohe kriminelle Energie ebenso strafschärfend, wie die schweren Verletzungen des Geschädigten. Ohne Not-Operation hätten diese wohl dessen Tod nach sich gezogen. Auch, dass die Schüsse nur durch Glück nicht direkt tödlich gewesen seien, wertete die 11. Große Strafkammer als strafschärfend.

21-jähriges Opfer wurde irrtümlich beschossen

Laut dem Urteil war der 31-jährige Fahrer des Tatfahrzeugs, während der 29-Jährige die Tat auf der Rückbank des Fahrzeugs absicherte. Die Schüsse selbst gaben demnach zwei weitere Beifahrer ab — unter anderem aus einem großkalibrigen Magnum-Revolver. Insgesamt sei der Golf sechs Mal getroffen worden, wobei vom Kofferraum bis zur Motorhaube sechs Treffer erzielt worden seien. Ein Projektil durchschlug die Fahrertür und traf den Fahrer des Golfs an der Hüfte, verletzte dessen Dünndarm und die Harnblase. Besonders tragisch: Der 21-Jährige war gar nicht Ziel des Mordanschlags. Der junge Mann hatte sich das Fahrzeug zuvor in einer Shisha Bar in Buchforst von einem führenden Rocker der Kölner „Hells Angels“ nur ausgeliehen und wurde so mit seinem 17 Jahr alten Beifahrer zum Ziel der Angeklagten und ihrer Mittäter.

Am 15 Verhandlungstag hatten die beiden Angeklagten in einer Einlassung zwar behauptet, sie hätten nicht gewusst, dass die beiden Mittäter auf den Golf hätten schießen wollen. Die Tat sei eine spontane Aktion gewesen. Dem folgte die Kammer jedoch nicht. Für eine Spontan-Tat sei das Zeitfenster zu klein gewesen. Laut der Vorsitzenden hatten die Täter jedoch nur 13 Sekunden Zeit — zu wenig für eine Spontan-Tat.

Das Argument: In dieser kurzen Zeit könne man in der Dunkelheit der Nacht kein Nummernschild identifizieren, die Fenster auf der Beifahrerseite herunterfahren, mit dem Mercedes zum Golf aufschließen, die Waffen ziehen und entsichern und dann mehrmals auf das fahrende Fahrzeug feuern. „Es ist unwahrscheinlich, dass ein im Mercedes befindlicher Schütze in 13 Sekunden die Tat spontan plante“, sagte Kretzschmar.