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Prozess um Folter-WG in Köln21-Jährige zu Tode gequält - lebenslange Haft für Trio

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In einem Haus an der Nördlinger Straße in Höhenberg ereignete sich die Serie von schrecklichen Taten.

In einem Haus an der Nördlinger Straße in Höhenberg ereignete sich die Serie von schrecklichen Taten.

Eine junge Frau wird von drei Mitbewohnern zu Tode gefoltert. Die Liste der Grausamkeiten liest sich wie aus einem Horrorfilm. Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.

Sie hatten eine 21-jährige Mitbewohnerin über Tage geschlagen, gequält und gedemütigt - Wochen später starb ihr Opfer in einem Krankenhaus an den Folgen: Wegen grausamen Mordes sind am Montag drei der Peiniger vom Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es handelt sich dabei um ein 32 und 35 Jahre altes Schwesternpaar sowie den 31 Jahre alten Lebensgefährten der älteren Schwester. Ein vierter Angeklagter, der 28 Jahre alte ehemalige Lebensgefährte des Opfers, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der erheblich intelligenzgeminderte 28-Jährige sei nicht nur Täter, sondern auch selbst Opfer der drei anderen Angeklagten geworden, hieß es in der Urteilsbegründung. Diese anderen Drei hätten ihn „manipuliert und aufgehetzt“.

Laut der Urteilsbegründung waren die 35 Jahre alte Deutsche und ihr deutsch-italienischer Lebensgefährte im Verlauf des Jahres 2019 in die Kölner Wohnung des späteren Opfers und des 28-Jährigen eingezogen und hatten „mehr und mehr die Kontrolle übernommen“. Die 32-Jährige war im Frühjahr 2020 ebenfalls in die Wohnung gezogen, nachdem sie aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung in Gelsenkirchen verloren hatte.

Freund gegen seine Freundin aufgehetzt

In der Folge hätten die Schwestern und der 31-Jährige „ein Klima des Hasses“ gegen das spätere Opfer hergestellt und den 28 Jahre alten Mitangeklagten gegen seine Freundin aufgehetzt. Die junge Frau sei von den vier Angeklagten unter anderem mit einer Hundeleine geschlagen und mit Stahlkappen-Stiefeln getreten worden. Zudem sei der 21-Jährigen Trinken und Nahrung verwehrt worden, sodass sie „quälenden Durst“ erlitten habe, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Auch habe die 21-Jährige nur mit Erlaubnis ihrer Peiniger zur Toilette gehen dürfen. „Dass Menschen sich solche Gewalttaten ausdenken und in die Tat umsetzen, erfüllt die Kammer mit Entsetzen“, machte die Vorsitzende Richterin deutlich.

Die 21-Jährige war schließlich nach einem Hinweis einer Bekannten von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort erlag die Frau Anfang Juli 2020 ihren Verletzungen.

Gegen die 35-Jährige und den 31-Jährigen ordnete das Gericht zudem Sicherungsverwahrung an. Damit werden der Mann und die Frau nach Ende ihrer Haftstrafe in den Maßregelvollzug überstellt. Hintergrund ist eine Vorverurteilung des Paars durch das Landgericht Essen vom Dezember 2022. Wegen ähnlich gelagerter Gewalttaten waren beide damals zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.