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Prozess um Folter-WG28-Jähriger bricht vor Gericht in Köln in Tränen aus

Lesezeit 2 Minuten
Vor einer Reihe mit Mehrfamilienhäusern sind Autos geparkt.

In der Nördlinger Straße befindet sich die Wohnung, in der die Frau wie eine Sklavin gehalten wurde.

In dem Prozess um die sogenannte Folter-WG von Höhenberg gegen vier Angeklagte verdichten sich die Hinweise, dass der 28-Jährige selbst eher Opfer als Täter war.

Sie wurde so schlimm geschlagen, getreten und gedemütigt, dass die 21-Jährige wenige Monate nach der Tat im Juli 2020 verstarb. In dem Prozess um die sogenannte Folter-WG von Höhenberg gegen vier Angeklagte darunter auch der damalige Lebensgefährte (28) der jungen Frau verdichten sich die Hinweise, dass der 28-Jährige selbst eher Opfer als Täter war. Videoaufnahmen, die am Mittwoch in dem Prozess vorgespielt wurden, zeigten, wie auch der 28-Jährige von seinen drei Mitangeklagten einem Schwesternpaar (32 und 34) sowie dem Lebensgefährten (31) der 34-Jährigen geschlagen, getreten, gequält, gedemütigt und mit einer Schere bedroht wurde. Im Saal mit den von den Mitangeklagten angefertigten Handyvideos konfrontiert, erlitt der 28-Jährige angesichts der verstörenden Szenen einen Zusammenbruch. Den Rest des Verhandlungstages saß der 28-Jährige zusammengekauert und weinend auf der Anklagebank.

Verstörende Szenen auf Video

In einer Szene eines Videos stieß die 31-Jährige den auf einer Couch sitzenden 28-Jährigen immer wieder mit dem Fuß an. Augenscheinlich wollte sie ihn vom Einschlafen abhalten. Schlafentzug gilt als Folter. Als der 28-Jährige dann eine unwirsche Bewegung machte als er wieder aufwachte und dabei wohl an den Fuß der 31-Jährigen kam, schrie diese hysterisch auf. Daraufhin baute sich der 31-Jährige vor dem 28-Jährigen auf, zog ihm an den Haaren. Dann versetzte er ihm mutmaßlich noch einen Stoß mit dem Knie, denn der 28-Jährige stöhnte schmerzverzerrt auf. Der Stoß war aber nicht im Bild des Videos.

Seit Dezember wird der schockierende Fall vor der 11. Großen Strafkammer verhandelt. Ursprünglich waren alle Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. In einem rechtlichen Hinweis hatte die Kammer aber schon kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres den Schwestern und dem 31-Jährigen mitgeteilt, dass sie auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen müssten. Zudem erging an die 34-Jährige und ihren Lebensgefährten noch der rechtliche Hinweis, dass für sie auch eine Sicherungsverwahrung im Raum stehe. Beide waren im Dezember 2022 bereits vom Landgericht Essen wegen zwei ähnlich gelagerter Fälle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Ein mögliches Motiv für die Gewaltorgie wird auch immer deutlicher: Möglicherweise wollten die 34-Jährige und der 31-Jährige die Wohnung des späteren Opfers und ihres Lebensgefährten „übernehmen“. Darauf deuten Sprachnachrichten der 34-Jährigen hin, in denen sie problematisiert, dass neben dem 28-Jährigen auch die 21-Jährige den Mietvertrag für die Wohnung in der Nördlinger Straße unterschrieben habe. Denkbar wäre, dass das Paar die 21-Jährige „beseitigen“ wollte, um die Tat später dem 28-Jährigen in die Schuhe zu schieben. Der Prozess wird fortgesetzt.