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Prozess in KölnSchwimmtrainer soll Kinder zum Teil schwer missbraucht haben

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht in Köln dpa

Der Eingang zum Landgericht in Köln 

Köln – Er war 34 seiner derzeit 38 Lebensjahre Mitglied in einem Schwimmverein. Zunächst selbst als Schwimmer, dann als Trainer und Jugendwart. Jetzt steht der 38-Jährige vor dem Landgericht. Er soll zwischen 2011 und 2014 zwei Jungs im Alter zwischen 11 und 15 Jahren zum Teil schwer sexuell missbraucht haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann erstmals bei einer Wochenendfreizeit im Juni 2011 auf einem Campingplatz im Kölner Süden einen der beiden Geschädigten – ein Brüderpaar – sexuell missbraucht haben. Nach einem Gespräch über Sexualität soll der Angeklagte zunächst in einem Abstellraum sexuelle Handlungen an dem damals 11-Jährigen vorgenommen haben. Als der Mann den Jungen aufgefordert habe, auch ihn zu befriedigen, habe der 11-Jährige abgelehnt. Noch am gleichen Abend soll es in einem Wohnwagen des Angeklagten auf dem Campingplatz dann aber doch zur Vornahme gegenseitiger sexueller Handlungen gekommen sein. Ferner soll er um den Jahreswechsel 2012/13 auch den damals 13-jährigen Bruder seines ersten Opfers in seiner Wohnung missbraucht haben. Weiter soll es auch bei einem Schwimmseminar in einer Sport-Tagungsstätte im Sauerland zu einem weiteren Vorfall gekommen sein.

Angeklagter: Keine Gedanken über das Alter der „Jungs“ gemacht

Der Angeklagte räumte die Taten dem Grunde nach ein. Allerdings habe er sich „keine Gedanken über das Alter der Jungs“ gemacht, glaubte, sie seien 14. „Die Kinder haben leider das Alter nicht auf der Stirn tätowiert“, lautete eine Aussage des Beschuldigten.

Das Alter der beiden Jungs zum jeweiligen Tatzeitpunkt wird für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein. Dem Rechtssinn nach gilt man in Deutschland mit 14 Jahren nicht mehr als Kind. Die Bestrafung für Kindesmissbrauch fällt schwerer aus, als der Missbrauch von Jugendlichen.

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Weiter führte der Angeklagte aus, dass er von einvernehmlichen sexuellen Handlungen ausgegangen sei. Die beiden als Nebenkläger in dem Prozess auftretenden Geschädigten hätten „freiwillig“ mitgemacht. Es habe sich um „Quid pro quo-Situationen“ gehandelt, nach dem Motto: „Ich bei Dir, Du bei mir.“

Am nächsten Verhandlungstag sollen die Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Anfang Mai erwartet.