AboAbonnieren

Autoattacke nach DemoVerwunderung über Freispruch für Bonner AfD-Politiker

Lesezeit 2 Minuten
Justitia am Gericht

Symbolbild

Köln – Die Anklage gegen einen 25-jährigen AfD-Politiker aus Bonn lautete: Er habe nach seiner Teilnahme an einer Veranstaltung der Partei in Kalk im April 2019 auf dem Nachhauseweg einen Gegendemonstranten (33) mit dem Auto absichtlich angefahren. Am Freitag wurde der Mann von einer Berufungskammer am Landgericht von den Vorwürfen gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Unfallflucht freigesprochen.

Mit der Entscheidung hob die 7. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Beenken ein Urteil des Amtsgerichts vom vergangenen Sommer auf. Damals war der Student schuldig gesprochen worden und zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger verurteilt worden.

In einer ersten Reaktion vor Journalisten hatte Nebenklageanwalt Eberhard Reinecke am Freitag gesagt, das Urteil öffne „der Gewalt auf den Straßen Tür und Tor“. Reinecke kündigte an, Revision einzulegen, „damit das Faustrecht auf den Straßen nicht weiter um sich greift“. Das Bündnis „Köln gegen rechts“ wertete die Gerichtsentscheidung als „absoluter Skandal“ und sprach von Täter-Opfer-Umkehr.

Bündnis spricht von Täter-Opfer-Umkehr

Auch der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn zeigte sich auf Nachfrage der Rundschau „sehr überrascht“ von dem Urteil, gegen das seine Behörde Revision eingelegt habe. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese dann „besonders intensiv prüfen, weil wir nach Verlauf der Hauptverhandlung und auch anhand der mündlichen Begründung dieses Urteil nicht nachvollziehen können.“

Anders als das Amtsgericht ging die Berufungsinstanz davon aus, dass der Angeklagte aus „Notwehr“ gehandelt habe. Nach Verlassen der AfD-Veranstaltung war der Angeklagte in einem Mietwagen an einer Kreuzung auf eine Gruppe von Personen um einen Rollstuhlfahrer getroffen. Zu der Gruppe gehörte auch der Nebenkläger. Da die Gruppe den Angeklagten als einen Teilnehmer der AfD-Veranstaltung identifiziert habe, habe sie absichtlich langsam die Straße überquert. Das wertete das Gericht als „Blockade“ und somit als „Nötigung“. „Dagegen durfte der Angeklagte sich wehren“, sagte Beenken. Auch müsse eine Bedrohungslage angenommen werden. Allerdings hatten eine solche nur der 25-Jährige und sein Beifahrer im Gegensatz zu sieben anderen Zeugen geschildert. Ferner ging das Gericht davon aus, dass der 33-Jährige, als der Angeklagte aus kurzer Distanz mit bis zu 15 Stundenkilometern auf ihn zugefahren sei, absichtlich auf die Motorhaube statt zur Seite gesprungen sei. Den Sprung auf die Motorhaube hatte der 33-Jährige eingeräumt. Mit der Begründung, er wäre sonst überfahren worden.