Rollstuhlfahrer mitgeschleiftBewährung nach Autoattacke auf AfD-Demo in Kalk
Köln – Die Stimmung in Kalk war aufgeheizt, viele hundert Menschen demonstrierten am 7. April 2019 gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD im Rahmen des damaligen Europawahlkampfs. Nach Beendigung der Veranstaltung hatte ein 24-Jähriger dann auf der Kreuzung Breuerstraße/Kalker Hauptstraße sein Auto in eine Gruppe Fußgänger um einen Rollstuhlfahrer gefahren. Dabei hob er den 32 Jahre alten Nebenkläger in dem Verfahren auf die Motorhaube, schleifte ihn mehrere Meter mit, bevor der Mann sich seitlich von der Motorhaube abrollen konnte.
Schmerzensgeld für das Opfer
Am Mittwoch wurde der 24-jährige Jurastudent wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafe für den bislang nicht vorbestraften Mann setzte das Gericht zur Bewährung aus. Das Gericht zog zudem den Führerschein des Angeklagten ein und verhängte eine Sperrfrist von drei Monaten.
Damit kann der Mann frühestens nach Ablauf dieser Frist eine Zulassung zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis beantragen. Zudem sprach das Gericht dem 32-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro zu – gefordert waren vom Nebenkläger 1750 Euro, die das Gericht aber als zu hochgegriffen wertete.
Im Anschluss an die Veranstaltung der AfD in Kalk hatte die aus fünf bis sechs Personen bestehende Gruppe um den Nebenkläger, die sich zuvor am Gegenprotest gegen die rechte Partei beteiligt hatten, den Fußgängerüberweg überquert. Die Ampel hatte zunächst Grün gezeigt, war dann aber auf Rot gesprungenen. Mit seinem Auto hatte der 24-Jährige zunächst den Assistenten eines Rollstuhlfahrers in der Gruppe gestreift. Daraufhin war es zu Unmutsbekundungen der Fußgänger gekommen.
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Opfer entging nur knapp schwereren Verletzungen
Der Angeklagte setzte zurück, um dann in einem Bogen um die Gruppe herumzufahren. Dabei steuerte er auf den 32-Jährigen zu, hob diesen auf die Motorhaube und schleifte ihn mehrere Meter mit, bevor sich der Mann seitlich abrollen konnte. Wie eine Handy-Aufnahme des Vorfalls zeigte, entging er dabei nur um Haaresbreite schwereren Verletzungen.
Auch wenn der Angeklagte nur mit bis zu zehn km/h unterwegs war, befand die Vorsitzende Dr. Gabriele Schotten nach achteinhalbstündiger Verhandlung in der Urteilsbegründung. „Auch bei dieser Geschwindigkeit ist das gefährlich.“