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Dank UnterstützungAusländeramt verlängert Frist für Familie mit behindertem Kind

Lesezeit 2 Minuten
Abschiebeflug

Abschiebeflug (Symbolbild)

Köln – Aufgeben ist ihre Sache nicht. Auch deshalb ist Marianne Arndt diejenige, an die sich Menschen wenden, die nicht mehr weiterwissen. So auch am Mittwoch vor einer Woche, als eine Lehrerin der Adolph-Kolping-Hauptschule und ein Mitarbeiter des Integrationshauses Kalk die Gemeindereferentin dringend um Unterstützung baten. „Eine Familie aus Albanien hatte aus Angst vor einer Abschiebung ihrer freiwilligen Ausreise zugestimmt. Die sollte am Freitag passieren“, sagte Arndt.

Kaum Unterstützung im Heimatland

Dagegen allerdings wurden auf Basis eines Gutachtens, das von der Hauptschule und der Sonderschule für Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg gemeinsam erstellt wurde, starke Bedenken geäußert. In dem Gutachten werde aufgezeigt, dass das 17-jährige Mädchen auf dem Stand einer Neunjährigen ist und eine Behinderung zeige, formuliert Arndt in ihrem Schreiben an die Ausländerbehörde.

„Nach meiner Einschätzung liegt bei einer freiwilligen Ausreise eine Kindeswohlgefährdung vor.“ Das Mädchen könne in seinem Heimatland nicht die Unterstützung erhalten, die es benötige, um irgendwann sein Leben selber in die Hand nehmen zu können.

Beide Eltern sind Analphabeten und tun sich mit den nötigen Unterlagen schwer

Da beide Eltern Analphabeten seien, sei es ihnen nicht gelungen, ein ärztliches Gutachten zum Zustand ihrer Tochter zu beauftragen, so Marianne Arndt. Auch der 17-jährige Zwillingsbruder konnte in Albanien nicht die Schule gehen, da Roma dort Repressionen ausgesetzt seien. Positiv sei, dass beide trotz pandemiebedingter Schwierigkeiten regelmäßig am Unterricht teilgenommen hätten.

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Bei einem Gespräch mit der Familie und ihrem Betreuer im Ausländeramt fiel die Entscheidung, dass die Familie nun weitere zwei Wochen Zeit hat, ein umfassendes ärztliches Gutachten zu besorgen. Das Kindeswohl fließe stets in die Entscheidungen ein, teilte ein Stadtsprecher mit. Dafür bedankte sich Arndt nach dem Gespräch, an dem sie nicht teilnehmen konnte, in einer Mail.