AboAbonnieren

Einige Zweifel bleibenStadt Köln legt Prüfbericht zur Auszahlung von Überstunden vor

Lesezeit 3 Minuten

Vor allem bei der Berufsfeuerwehr fallen viele Überstunden an. 

Köln – Es war „gelebte Praxis“ und führte zu großer Aufregung: Bei der Auszahlung von Überstunden an Beamte der Stadtverwaltung sei es „flächendeckend“ zu Verstößen gegen Vorschriften gekommen, hieß es in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom August letzten Jahres (die Rundschau berichtete mehrfach). Hintergrund war die Vermutung, dass Überstunden für Arbeit an Samstagen – etwa im Standesamt oder in der Zulassungsstelle – ausbezahlt wurden, statt diese über freie Tage abzubauen, und dass die Mehrarbeit nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden sei.

Auszahlung nur in Ausnahmefälle erlaubt

Überstunden städtischer Beamter sind aber grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen, eine Auszahlung ist nur in begründeten Ausnahmen erlaubt. Als die Stadt das Verfahren änderte, ergaben sich Engpässe, „nur“ mit der Aussicht auf freie Tage waren viele Mitarbeiter nicht bereit, ihr Wochenende zu opfern.

Eheschließung und KFZ-Zulassung

Während Trauungen an Samstagen nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Personalrat bis Ende nächsten Jahres wieder möglich sind, ist bei der Zulassungsstelle noch unklar, wie es weitergeht. Insbesondere bei den Hochzeiten schlugen die Wellen nach der Ankündigung hoch, samstags nicht mehr zu trauen. Die „Ambiente-Hochzeiten“ an außergewöhnlichen Orten nahmen an Samstagen stetig zu. (two)

Anfang September 2020 setzte Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine Gruppe aus Expertinnen und Experten ein, die die Vorgänge unter die Lupe nehmen sollte. Diese bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des Rechnungsprüfungsamtes, des Rechtsamtes sowie des Personal- und Verwaltungsmanagements. Nun haben die Verantwortlichen dem Rechnungsprüfungsausschuss ihren Prüfbericht vorgelegt. Im Ergebnis kommt die Gruppe zu dem Ergebnis, dass die Überstunden in den weit überwiegenden Fällen tatsächlich erbracht und auch ordnungsgemäß dokumentiert worden seien, ein strafbares Verhalten ausgeschlossen werden könne und Rückforderungsansprüche nicht bestünden.

Überstunden vor allem bei der Feuerwehr

Von Januar 2017 bis Juli 2019 wurden demnach in 1738 Fällen Vergütungen für Überstunden an Beamte ausgezahlt – zum allergrößten Teil nicht in der Verwaltung, sondern bei der Berufsfeuerwehr. 1232 Fälle betreffen diesen Bereich, und hier wurden auch keinerlei Beanstandungen festgestellt. Die Stunden wurden nach Angabe der Stadt geleistet, dokumentiert und die Vorgaben hinsichtlich der Auszahlung eingehalten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Von den verbleibenden 506 Fällen fand eine detaillierte Prüfung von 222 Auszahlungen statt, die übrigen 284 Fälle wurden lediglich auf ihre Plausibilität hin überprüft. Die Prüfung der genauer begutachteten Fälle kam zu dem Ergebnis, dass auch hier die Stunden erbracht und dokumentiert wurden. Allerdings wurden die Vorgaben für die Anordnung der Überstunden und die Auszahlung nicht oder nicht vollständig eingehalten. Grund sei unter anderem eine „inhaltlich unklare städtische Richtlinie aus dem Jahr 2017“ gewesen, erklärte die Stadt. Diese wurde 2019 geändert. Geld zurückzahlen muss niemand: Rückforderungsansprüche der Stadt seien nicht gegeben.

Neun Fälle bleiben fehlerhaft

Auf Empfehlung der Kommission wurden Maßnahmen ergriffen, die einen „regelkonformen Umgang“ mit Überstunden garantierten. Die neue Richtlinie enthalte „klare Begriffsbestimmungen, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen“. Neu ist die zentrale Kontrolle. Auszahlungen sind nur mit Zustimmung des städtischen Personal- und Verwaltungsmanagements möglich.

In neun Fällen ist aus Sicht der Experten die Dokumentation der Mehrarbeit nicht fehlerfrei erfolgt. Da aber die Anlässe tatsächlich stattgefunden hätten, spreche einiges dafür, dass die Stunden auch erbracht worden seien. Das wird jetzt vom Personal- und Verwaltungsmanagement geprüft.

Die Staatsanwaltschaft Köln erklärte, im Komplex hinsichtlich der Überstunden gebe es ein Ermittlungsverfahren, welches drei Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue betreffe. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauerten an, weitere Angaben könnten aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht gemacht werden.