Anklage wegen KörperverletzungAfD-Mitglieder vom Kölner Gericht freigesprochen

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Köln – Es war ein langer Prozesstag vor dem Amtsgericht im Verfahren gegen zwei Männer (30 und 39) wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Bis in die Abendstunden versuchte das Gericht zu klären, ob die beiden angeklagten AfD-Mitglieder an einem Wahlkampfstand zur Kommunalwahl in Porz-Finkenberg im August 2020 eine Frau (22) verletzt hatten.
Hintergrund, so die Anklage, war eine unbekannt gebliebene Frau, die sich auf ein Gruppenbild der damals dort wahlkämpfenden AfD-Mitglieder gedrängt und ihre Mittelfinger Richtung Kamera gestreckt hatte. Anschließend hatte es einen Tumult gegeben. Eine 22-Jährige war der Unbekannten zu Hilfe geeilt und soll deshalb von den beiden Angeklagten körperlich angegangen worden sein. Zur Aufklärung des Geschehens konnte die 22-Jährige mit ihrer widersprüchlichen Aussage ebenso wenig beitragen, wie eine weitere Belastungszeugin (60).
Hitzige Debatten vor Gericht
Immer wieder kam es im Laufe der Verhandlung zu hitzigen Debatten. Der Vorsitzende musste den 30-Jährigen wiederholt zur Ordnung rufen. Am Ende stand allerdings ein Freispruch. Das Gericht habe Tatsachen zur Überzeugung festzustellen, sagte Richter Maurits Steinebach. „Wird dieser Grad der Überzeugung nicht erreicht, gilt der Zweifelsgrundsatz“, und es sei freizusprechen.
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Erstaunt zeigten sich Prozessbeobachter, dass drei von zeitweise rund einem Dutzend Zuschauer der über sechs Stunden dauernden Verhandlung, trotz des aktuellen Infektionsgeschehens, ohne Mund-Nasen-Bedeckung folgen durften.
Ohne Maske im Gerichtssaal
Für gewöhnlich gestatten die Vorsitzenden es lediglich den Prozessbeteiligten, Masken während der Verhandlung am Platz abzulegen. Auf Nachfrage sagte Amtsgerichtssprecherin Maika Czerny: „Die Sitzungsgewalt obliegt grundsätzlich dem Vorsitzenden und erstreckt sich in örtlicher Hinsicht auf den Sitzungssaal.“ Sie verwies des weiteren auf die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, nach der Gerichtsverhandlungen ausdrücklich von der Maskenpflicht ausgenommen seien. (bks)