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Streit im Rockermilieu in Köln-Kalk35-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht in Köln dpa

Der Eingang zum Landgericht in Köln 

Ein falscher Blick, ein falsches Wort und schon flogen die Fäuste. Dann kam ein Messer zum Einsatz, der Täter soll mit einer Pistole geschossen haben. Das Ergebnis: ein verletztes Brüderpaar (35 und 43). Der eine erlitt einen Stich in die linke Flanke, der andere einen zumindest potenziell lebensgefährlichen Steckschuss in der Leistengegend.

Seit Montag steht nun ein ebenfalls 35-Jähriger wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht. Der Angeklagte, der ein ehemaliger Geschäftspartner des inhaftierten Präsidenten der inzwischen verbotenen Rocker-Gruppe Bandidos war, habe sich bedroht gefühlt. Das erklärte der Verteidiger vor Gericht. Demnach habe der 43-Jährige seinen Mandanten böse vor einem Café in Kalk angeschaut — da er das Brüderpaar im Dunstkreis der Bandidios wähnte und die Trennung seiner Geschäftsbeziehung zum Ex-Präsidenten nicht konfliktfrei gewesen sei, habe er sich gefürchtet.

Nach einem gegenseitigen „Was guckst du?“ habe der 43-Jährige seinen Mandanten mit zwei Faustschlägen niedergestreckt, so der Verteidiger. Daraufhin habe der 36-Jährige sich mit dem Messer verteidigt. Der 43-Jährige räumte vor Gericht ein, dass er zuerst zugeschlagen habe. Der Grund: Eine abfällige Bemerkung des Angeklagten über seine kurz zuvor in Istanbul vorgenommene Operation zur Straffung seines Bauches. Ansonsten habe es aber keine Probleme gegeben — erst recht keine mit Bandido-Bezug, so der Geschädigte vor Gericht.

Brüder lehnen Entschuldigung ab

Nach dem Messerstich setzten der 36-Jährige, der 43-Jährige und ein weiterer Mann dem Angeklagten nach, der zu seinem Fahrzeug ging. Als er die Männer bemerkt habe, habe er aus dem Handschuhfach eine Pistole genommen, die er zum Schutz gegen mögliche Bandido-Angriffe bei sich gehabt habe, und damit dem 35-Jährigen ins Bein geschossen und zwei weitere Warnschüsse abgefeuert. Der 36-Jährige, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, stellte die Situation anders dar: Nach dem Treffer habe der Angeklagte nochmal auf ihn geschossen, aber nicht getroffen.

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Beide Brüder lehnten eine Entschuldung und die Zahlung von 10000 Euro Wiedergutmachung ab. „Ich hätte tot oder gelähmt sein können“, sagte der 36-Jährige. Auch sein Bruder legte keinen Wert auf eine Einigung oder gar einen „Friedensschluss“ mit dem Angeklagten. Der Prozess wird in den nächsten Tagen fortgesetzt.