Kölner Prozess um verbrannte FrauenleicheElf Jahre Haft für ehemaligen Liebhaber
Köln – Rund ein halbes Jahr nach Prozessauftakt und auf den Tag 15 Monate nach dem Tod des Opfers ist am Donnerstag vor dem Landgericht der Fall um die verbrannte Frauenleiche zu Ende gegangen.
Die 4. Große Strafkammer verurteilte den 34 Jahre alten früheren Liebhaber des Opfers wegen Totschlags zu elf Jahren Haft. Laut den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann seine Geliebte am Abend des 17. Dezember 2020 mit zwei Kopfschüssen auf dem Beifahrersitz ihres gelben Fiat Panda getötet. „Jeder Schuss war für sich absolut tödlich“, sagte die Vorsitzende Ulrike Grave-Herkenrath in der Urteilsbegründung. Nach der Tötung hatte der Angeklagte zur Überzeugung des Gerichts die Leiche der Frau mit einem Helfer in die Nähe ihrer Wohnung im rheinland-pfälzischen Ochtendung, legte die tote Frau an den Rand eines Wirtschaftsweges, übergoss sie mit Benzin und zündete sie an. Spaziergänger fanden gegen Mittag des 18. Dezember schließlich den verkohlten Torso.
Ursprüngliche Anklage lautete auf Mord
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Mann vermutlich aus Eifersucht die Frau heimtückisch durch die offene Beifahrertür oder das geöffnete Beifahrerfenster mit zwei Kopfschüssen heimtückisch ermordet hatte. Das Mordmerkmal der Heimtücke hatte das Gericht jedoch nicht zweifelsfrei feststellen können. Da im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, erging nun die Verurteilung wegen Totschlags. Denn daran, dass der 34-Jährige die Todesschüsse abgefeuert hatte, daran hatte das Gericht keine Zweifel.
Wende am 17. Verhandlungstag
Eigentlich hatte sich das Gericht bereits im Dezember 2020 auf der Zielgeraden in dem Prozess gewähnt. Doch dann kam die Wende am 17. Verhandlungstag, der Angeklagte brach sein Schweigen. In seiner Aussage beschuldigte der 34-Jährige nun seinen Helfer bei der Leichenentsorgung. Er sei der Todesschütze gewesen. Als Motiv führte der Mann mutmaßliche Drogengeschäfte, die seine Geliebte mit dem Mann am Laufen gehabt habe, an. Außerdem behauptete er, dass der Mann die Frau vom Rücksitz des Fiat Panda während der Fahrt völlig unerwartet erschossen habe.
Tatortrekonstruktion in der Tiefgarage
Um die Schussrichtung feststellen zu können, hatte es daraufhin eine Tatortrekonstruktion in der Tiefgarage des Landgerichts gegeben. Am Ende folgte das Gericht der Version des Angeklagte jedoch nicht. Verteidiger Abdou Gabbar, der auf Freispruch plädiert hatte, hatte während der Urteilsbegründung immer wieder deutlich mit dem Kopf geschüttelt.
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Auf Nachfrage der Rundschau sagte Gabbar, er halte fest, dass die Kammer „kein Motiv für die Tat“ habe nennen können. „Die Kammer räumt auch Ermittlungspannen der Polizei ein. Deren Folgen hat jetzt der Angeklagte zu tragen.“ Er kündigte an, in Revision zu gehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes.