Prozess in Köln auf ZielgeradeMann soll seine Frau erschossen und verbrannt haben
Nach 25 Prozesstagen seit September 2021 mit zahlreichen Gutachten und Zeugenaussagen sowie einer Tatortrekonstruktion in der Tiefgarage des Landgerichts ist am Mittwoch das Verfahren um eine verbrannte Frauenleiche im rheinland-pfälzischen Ochtendung mit den Schlussvorträgen auf die Zielgerade gebogen. Angeklagt in dem Verfahren ist ein 35-Jähriger wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem verheirateten Mann vor, seine Geliebte in der Nacht auf den 18. Dezember 2020 mit zwei Kopfschüssen getötet und anschließend am Rand eines Wirtschaftswegs in Ochtendung mit Benzin übergossen und angezündet zu haben.
Vom Anklagevorwurf des Mordes rückte die Staatsanwaltschaft nun am Mittwoch ab. Sie forderte eine Verurteilung des 35-Jährigen wegen Totschlags zu 13 Jahren. Die Tat, so der Staatsanwalt, sei das Resultat einer „toxischen Beziehung“ zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. „Heftiger Streit und zeitnahe Versöhnung waren alltäglich“, charakterisierte der Ankläger das Verhältnis.
Frau wollte Beziehung lösen
Die Frau habe die Beziehung aber lösen wollen, was der Angeklagte mit immer mehr Kontrolle über die Geschädigte beantwortet habe. So habe er ihren Kontakt zu ihrer Familie untergraben wollen, indem er ihr immer wieder das Handy weggenommen oder zerstört habe. Ferner habe er sie kontrolliert, wo es nur gegangen sei, indem er beispielsweise ihre Chats mit Familienangehörigen und Freunden gelesen habe, um Anzeichen für andere Beziehungen zu Männern zu finden. Motiv der tödlichen Tat sei schließlich gewesen: „Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie keiner haben“, sagte der Ankläger, der in seinem Plädoyer aber vom Mordvorwurf abrückte, da er kein Mordmerkmal zweifelsfrei erfüllt sah. Die beiden Nebenklagevertreter hielten hingegen in ihren Plädoyers am Mordvorwurf fest und verlangte eine lebenslange Haftstrafe für den 35-Jährigen.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Dabei ging Verteidiger Abdou Gabbar mit der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Polizeibeamten hart ins Gericht. Allein gegen den Angeklagten sei ermittelt worden. „Das ist eine einseitige Ermittlungsarbeit gewesen. Man hat nur geguckt, wie man meinen Mandanten einbetonieren kann, während draußen ein Mörder herumläuft“, sagte Gabbar. Und weiter: „Schön beamtenmäßig Dienst nach Vorschrift.“ Gabbar führte hingegen an, dass aus seiner Sicht ein Bekannter des Angeklagten der Täter sei. Der Mann habe die Frau während einer Autofahrt, bei der der Angeklagte am Steuer gesessen habe, getötet und anschließend alle Indizien gegen seinen Mandanten arrangiert.
Ein Urteil soll kommende Woche fallen.