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Prozess in Köln gegen JugendlicheUrteil nach tödlichem Handtaschenraub auf Seniorin

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht in Köln dpa

Der Eingang zum Landgericht in Köln 

Köln – Von hinten hatten sich die beiden Jugendlichen ihrem Opfer auf der Venloer Straße genähert. Blitzschnell griffen sie zu, entrissen der 81 Jahre alten Seniorin die Handtasche sowie einen Stoffbeutel und rannten weg.

Die Frau stürzte und erlitt eine Platzwunde am Kopf, eine Schädelprellung sowie eine doppelte Beckenring-Fraktur, die nicht operiert werden konnte. Ans Bett gefesselt erholte sich die Frau nicht mehr von den erheblichen Verletzungen. Nach Monaten im Krankenhaus und einer Rehabilitation, verstarb die Frau in einer palliativen Einrichtung.

Zum Strafzeitpunkt gerade erst strafmündig

Am Mittwoch wurden die beiden 16 Jahre alten Täterinnen von einer Jugendstrafkammer am Landgericht zu jeweils zwei Jahren Jugendstrafe mit Vorbewährung verurteilt, wie Landgerichtssprecher Prof. Jan F. Orth auf Nachfrage der Rundschau mitteilte. Das Verfahren war wegen des jungen Alters der Angeklagten — beide waren zum Tatzeitpunkt im November 2020 14 Jahre alt und somit gerade erst strafmündig — ausnahmslos unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Zu dem juristischen Instrument der Vorbewährung führte Gerichtssprecher Orth auf Nachfrage aus, dass es sich um eine nur im Jugendstrafrecht mögliche Form der Strafaussetzung zur Bewährung handle. Anders als bei Erwachsenen muss diese bei Jugendlichen nicht bereits im Urteil ausgesprochen werden. Mit der Erfüllung von Auflagen und Weisungen, die das Gericht verhängt, müssen sich verurteilte Jugendliche ihre Bewährung erst „verdienen“. Spätestens neun Monate nach Rechtskraft des Urteils muss das Gericht dann entscheiden, ob die Anforderungen ausreichend erfüllt wurden.

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Und was, wenn die Vorbewährung scheitert? „Dann würde die Jugendstrafe in einer Jugendvollzugsanstalt vollstreckt“, sagte Orth weiter. Welche Auflagen den beiden 16-Jährigen konkret gemacht wurden, wollte Orth nicht mitteilen. Im vorliegenden Fall überwögen die schutzwürdigen Interessen der beiden jungen Angeklagten das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Wie die Rundschau aus unterrichteten Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft für die 16-Jährigen jeweils dreieinhalbjährige Jugendstrafen verlangt; die Verteidigung hatte auf Strafen nicht über zwei Jahren plädiert.