KölnFrau 41 Mal ins Gesicht gestochen – Angeklagter hörte angeblich Stimmen
Köln – Simulant, kurze Zündschnur, zu Gewalt neigend: Das psychiatrische Gutachten über einen wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Kölner Schwurgericht angeklagten 41-Jährigen war ein Desaster für den Mann.
41 Mal hatte er im Mai vergangenen Jahres mit einem spitzen, scharfen Gegenstand auf das Gesicht der 30-Jährigen eingestochen und sie potenziell lebensbedrohlich verletzt. Doch nach seiner Festnahme kam der Mann erst mal in die Psychiatrie. Angeblich, weil er Stimmen hörte, sagte die Sachverständige Konstanze Jankowski vor Gericht.
41-Jähriger hört angeblich Stimmen: Laut Gutachterin nur simuliert
Der Angeklagte habe beim ersten Gespräch kurz nach der Tat in Polizeigewahrsam immer wieder mit dem Finger im Ohr gebohrt und sich geschüttelt. Auf ihre Frage, so Jankowski, warum er das mache, habe der 41-Jährige angegeben, Stimmen zu hören und Gesichter zu sehen, die „aus der Wand“ kämen. Eigentlich würden Psychotiker aber dahin schauen, wo die Stimme herkomme.
„Im Nachhinein war das ein erster diskreter Hinweis darauf, dass hier simuliert wird.“ Jedoch habe sie den Mann trotzdem nach der Tat vorläufig eingewiesen, weil der Angeklagte über eine psychische Krankheit geklagt habe sowie 2012 schon mal einen Monat in der Psychiatrie in Merheim war.
Erst beim zweiten Gespräch im August 2021 habe sich erwiesen, dass der Angeklagte seine psychische Erkrankung nur simuliere. So habe der 41-Jährige frank und frei eingeräumt, dass er sich 2012 selbst eingewiesen habe, weil ihm die Arbeit bei den Abfallwirtschaftsbetrieben „zu hart“ gewesen sei, er sich mal habe „ausruhen“ müssen.
Folgerichtig habe der Angeklagte kein therapeutisches Angebot angenommen, stattdessen sei er dem Personal gegenüber „respektlos“ gewesen. Der Angeklagte habe eingeräumt, „die Stimmen nur vorgetäuscht“ zu haben.
Wenn es zu anstrengend wird: Kölner nutzt Psychatrie als Ausweg
Wegen der angeblichen psychischen Krankheit hatte der Mann auch eine Frühverrentung bekommen. Das Fazit der Gutachterin: „Wenn ihm die Situation nicht erträglich erschien, hat er sich in die Psychiatrie begeben.“ Zudem neige der Angeklagte zu „direkter Gewalt zur Durchsetzung von Interessen im direkten persönlichen Umfeld“. Die Tat, so Jankowski weiter, sei „von Wut und Zorn getragen“, sei geplant und nicht im Affekt begangen worden.
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In der vergangenen Woche hatte der Sohn (21) den 41-Jährigen schwer belastet – obwohl er als direkter Verwandter die Aussage vor Gericht verweigern kann. Zwei Tage vor der Tat, so der 21-Jährige, habe er die Geschädigte angerufen, um sie vor dem Vater zu warnen. Dieser sei „außer Kontrolle“ gewesen und habe gesagt: „Sie wird kriegen, was sie verdient.“ Und: „Er war eine tickende Zeitbombe.“ Der Prozess wird fortgesetzt.