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Tat am Decksteiner WeiherSicherheitsverwahrung für brutalen Kölner Vergewaltiger

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Land- und Amtsgericht Eingang dpa

Der Eingang zum Landgericht und Amtsgericht in Köln 

Köln – Erst 24 Jahre alt, doch das Leben schon vertan: Am Dienstag hat das Landgericht den jungen Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Für das Gericht steht fest, der Mann hatte in der Nacht auf den 24. Mai 2020 eine damals 30-jährige Frau in Hürth brutal hinterrücks überfallen und sie unter Todesdrohung gezwungen, ihn zum Decksteiner Weiher zu begleiten. Am Decksteiner Weiher vergewaltigte er die Frau, die unter Todesangst litt, an einer Parkbank. Der Angeklagte schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen.

„Zu viel harte Sachen gemacht“

„Es ist so, dass Sie schon viel zu viele harte Sachen gemacht haben“, sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck in der Urteilsbegründung. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei unvermeidlich gewesen. Zum einen, weil er bereits mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestraft war. Zum anderen, weil er in den zurückliegenden sechseinhalb Jahren gerade einmal rund zwölf Monate auf freiem Fuß verbracht habe. Nicht selten war der 24-Jährige nach einer Haftentlassung binnen Wochen wieder straffällig geworden.

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Allein zwei der Vorstrafen gehen auf Vergewaltigungen zurück. „Das hatten wir noch nie“, machte Roellenbleck deutlich. Der Verurteilte habe mehrfach schwerstes seelisches Leid verursacht. Bei seiner nun verhandelten Tat werte es das Gericht als besonders strafverschärfend, dass sich die Vergewaltigung über Stunden hingezogen hatte und dass die Tat unter laufender Bewährung und Führungsaufsicht stattgefunden hatte. (bks)