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Anwohner in Wahn leiden unter FluglärmBeschwerde abgelehnt – Land hat keine rechtliche Handhabe

Lesezeit 3 Minuten
Ein Flugzeug auf dem Flugfeld bei Nacht am Flughafen Köln-Bonn

Köln: Am Flughafen Köln-Bonn darf auch nachts gestartet und gelandet werden - zum Leidwesen vieler Anwohner in Porz-Wahn, Wahnheide und Lind.

Das Ministerium antwortet auf Beschwerden des Bürgervereins – nur Bitten an Piloten könnten Starts über die Querwindbahn einschränken.

Menschen aus Wahnheide, Lind und Wahn haben wegen zunehmenden Fluglärms Alarm geschlagen und vom Land NRW jetzt eine ernüchternde Antwort erhalten: Eine rechtliche Handhabe gegen Starts über die sogenannte Querwindbahn des Flughafens Köln/Bonn, die zu starker Lärmbelastung für die Wohnviertel führen, gibt es nicht.

Allenfalls über Bitten an die Piloten könnte das Problem gelöst werden. Das antwortete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) dem Bürgerverein Wahn-Wahnheide-Lind auf einen Brief, in dem erhebliche Störungen thematisiert wurden.

Bürgerverein bat Minister Krischer um Hilfe

Nachdem zahlreiche Bewohner zunehmenden Flugverkehr über die Querwindbahn und damit über ihren Wohngebieten beklagt hatten, wandte sich der Verein ans Ministerium. Joachim Möller, Vorsitzender des Bürgervereins, bat Minister Oliver Krischer schriftlich um Hilfe. Vorherige Versuche einer Kontaktaufnahme mit der Fluglinie Eurowings seien ohne Erfolg geblieben, machte Möller deutlich. Von der Deutschen Flugsicherung (DFS) habe der Bürgerverein lediglich „einen lapidaren Standardbrief“ bekommen.

Ein Sprecher des Ministeriums versicherte jetzt im Auftrag Krischers, „dass sich die Landesregierung der Belastung der Flughafennachbarschaft durch Fluglärm bewusst“ sei. Darum hätten die Koalitionspartner in Nordrhein-Westfalen vereinbart, der Lärmschutz an den Flughafenstandorten solle verbessert werden.

Maßnahmen seien „die konsequente Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen, die Unterstützung der Forschung und Entwicklung emissionsfreier Antriebe sowie der Einsatz für ein bundesweites Programm zur Ausmusterung besonders lauter Fluggeräte“.

Weiter wolle die Landesregierung darauf hinwirken, dass im Rahmen der Entgeltordnungen weitere Anreize für den Einsatz lärm- und emissionsärmerer Flugzeuge gesetzt werden – sprich: Für laute Fluggeräte soll es teuer werden.

Konkret für den Flughafen Köln/Bonn verfolge die Landesregierung das Ziel einer merklichen Reduzierung des Passagiernachtflugs. „Dazu sollen mit der Flughafenbetreiberin, der Flughafen Köln Bonn GmbH, Gespräche aufgenommen werden“, schreibt der Sprecher des Ministers.

Die vom Bürgerverein kritisierten Starts auf der Querwindbahn (Piste 06/24) in Richtung Westen seien rechtlich jedoch nicht zu beanstanden. Ein Einschreiten des MUNV als zuständige Genehmigungsbehörde komme „aus Rechtsgründen nicht in Betracht“. Wenn Piloten und Fluggesellschaften die Durchführung von Starts auf der Querwindbahn anfragten, bestehe für die den Flugbetrieb abwickelnde Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) in der Folge keine rechtliche Möglichkeit, diese Starts zu versagen.

Der Sprecher des Ministers teilt mit, er habe ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit der Starts das Schreiben des Bürgervereins zum Anlass genommen, den Sachverhalt mit der Flughafenbetreiberin und der Deutschen Flugsicherungs-Gesellschaft (DFS) zu erörtern.

Verstärkte Nutzung der Querwindbahn im Sommer 2023

Die Flughafengesellschaft (FKB) habe mitgeteilt, „dass in den Monaten Mai bis Juli 2023 gegenüber dem Vorjahr tatsächlich eine verstärkte Nutzung der Querwindbahn für Starts Richtung Westen zu verzeichnen“ gewesen sei, unter anderem wegen einer erhöhten Nachfrage von Fluggesellschaften gegenüber der DFS.

Die FKB sei sich „der erheblichen Belastung der unmittelbaren Flughafennachbarschaft durch Starts auf der Bahn 24 Richtung Westen bewusst“. Mit der Fluggesellschaft Eurowings habe sie gesprochen und sie gebeten, an ihre Piloten zu appellieren, „nach Möglichkeit die große Start- und Landebahn (14Ll32R) zum Start zu nutzen, wenn nicht zwingende flugbetriebliche Gründe den Start auf der Querwindbahn erforderten“.