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Paketlieferdienst am Flughafen Köln/BonnKündigung von russischem Mitarbeiter wirksam

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Das Arbeitsgericht in Köln

Das Arbeitsgericht in Köln

Gegen die ordentliche Kündigung hatte sich der Mann mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt.

Die Kündigung eines russischen Mitarbeiters durch einen Paketlieferdienst am Flughafen Köln/Bonn ist wirksam. Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht nach mündlicher Verhandlung des Falls.

Dem Mann war von seinem Arbeitgeber gekündigt worden, nachdem ihm die Bezirksregierung Düsseldorf die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen hatte. Daraufhin hatte der Arbeitgeber dem russischen Reserveoffizier gekündigt. Gegen die ordentliche Kündigung hatte sich der Mann mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt.

Messer im Spind gefunden

Ein zusätzlich vom Arbeitgeber im Juli ausgesprochene fristlose Kündigung erachtete das Gericht hingegen als unwirksam. Im Spind des Mannes innerhalb des Sicherheitsbereichs am Flughafen war ein Messer mit elf Zentimeter langer Klinge gefunden worden. Ein entsprechendes Verbot für Messer, so das Gericht, gelte jedoch nur für Fluggäste, jedoch nicht notwendigerweise auch für Mitarbeiter des Flughafens. Wie dem auch sei, diese Entscheidung fiel nicht ins Gewicht, da die ordentliche Kündigung vom März 2023 wirksam war.

Militärgüter an russische Soldaten im Donbass geliefert

Bereits im März hatte der Mann gegen die Entscheidung der Bezirksregierung geklagt. Allerdings vergeblich, da das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung der Behörde bestätigte. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass der russische Reserveoffizier in Deutschland besorgte Militärgüter an russische Soldaten im Donbass geliefert habe. Unter anderem hatte der Mann mit seiner Ehefrau Geld- und Sachspenden gesammelt sowie für mehrere tausend Euro militärische Güter wie Schutzwesten, Heizzelte, Nahrungsrationen und Rundfunksendegeräte beschafft. Zudem sei „ernstlich anzunehmen“, dass der Mann bereit wäre, seine Sicherheitsbefugnisse am Flughafen etwa für Interessen eines anderen Staates einzusetzen und seine Befugnisse zu missbrauchen.

Die Ehefrau des Mannes war im Juni vom Amtsgericht verurteilt worden. Die Begründung: Die Frau habe den Angriff Russlands auf die Ukraine öffentlich bei Demonstrationen auch in Köln gebilligt. (bks)