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Nizza-KrawalleKölner Fußballchaot bekommt Bewährungsstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Die Bilder aus Nizza haben viele unbeteiligte Besucher im Stadion schockiert.

Entfesselte Gewalt: Die Bilder aus Nizza haben viele unbeteiligte Besucher im Stadion schockiert.

Der 28-Jährige soll eine Glasflasche in Richtung gegnerischer Fans geworfen haben. Das Gericht nahm den Angeklagten nach dem Urteilsspruch ins Gebet.

Bei den Nizza-Krawallen zeigte der Fußball sein hässliches Gesicht: Vor dem Gruppenspiel in der Europa-Conference-League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln war es am 8. September 2022 in der südfranzösischen Stadt zu schweren Ausschreitungen vor und im Stadion zwischen den rivalisierenden Fan-Lagern gekommen. Zahlreiche Fußballchaoten schlugen und traten aufeinander ein, warfen mit Gegenständen und brennenden Bengalo-Fackeln, ein Mann stürzte von einer Tribüne in die Tiefe. Mindestens 40 Personen wurden verletzt, darunter neun Polizeibeamte. „Das, was passiert ist, wird mich sehr lange begleiten. Das war einfach nur nackte Gewalt“, hatte FC-Coach Steffen Baumgart tags drauf gesagt.

Fußballchaot zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Mitten drin, statt nur dabei war auch der 28 Jahre alte Dirk Jörg K.. Er wurde am Mittwoch nach rund vierstündiger Verhandlung vom Schöffengericht am Amtsgericht unter Vorsitz von Dr. Andrea Fuchs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ausgebildete Schornsteinfeger vor dem Stadion eine Glasflasche in Richtung gegnerischer Fans geworfen hatte. Ob er auch jemanden traf, blieb unklar. Auch beim sich anschließenden Gewaltausbruch im Stadion — dort hatten Kölner Störer versucht, über die VIP-Tribüne zum Block der französischen Fans zu gelangen — war der 28-Jährige in vorderster Reihe dabei. Mit freiem Oberkörper und markantem gelbem Schal bekleidet war der bislang nicht vorbestrafte K. auf zahlreichen Handyvideos sowie den Aufnahmen der übertragenden TV-Sender gut zu erkennen.

Vorwurf ließ sich nicht abschließend klären

Demnach warf K. mehrmals metallische Absperrpfosten auf gegnerische Störer und Ordner sowie einen Teil eines Fußes eines Absperrpfostens. Zudem wurde ihm von der Anklage vorgeworfen, einen am Boden liegenden Kontrahenten getreten zu haben — ein Vorwurf, der sich letztlich nicht beweisen ließ. Besonders wegen der bisherigen Straffreiheit des 28-Jährigen setzte das Gericht die Haft zur Bewährung aus.

„Sie sollten das mit dem straffrei leben sehr ernst nehmen“, nahm Fuchs den Angeklagten ins Gebet. „Wir hoffen, dass Sie durch die erlittene Untersuchungshaft so vorgewarnt sind, dass Sie sowas in Zukunft unterbleiben lassen“, so die Richterin weiter. Allerdings verhehlte Fuchs nicht, dass sowohl sie, als auch die Schöffen einen Restzweifel hatten, ob der Angeklagte zu einem straffreien Leben in der Lage sei.

Rund vier Wochen nach den Ausschreitungen hatte die Polizei Häuser und Wohnungen von 16 mutmaßlichen Beteiligten in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach durchsucht fünf Haftbefehle — unter anderem gegen den 28-Jährigen — vollstreckt. Von der U-Haft war der Mann dann aber bis auf wenige Wochen weitgehend verschont geblieben. Bereits im Januar war ein Ultra vom Amtsgericht in Bergisch-Gladbach zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Gerüstbauer hatte bereits zahlreichen Vorstrafen gesammelt. Auch vor dem Kölner Amtsgericht wurden Urteile gesprochen.