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„Schlimmste Zeit meines Lebens“Weiteres Urteil im Prozess um Nizza-Krawalle

Lesezeit 3 Minuten
08.09.2022, Nice, France, Allianz Riviera, OGC Nice vs 1. FC Koeln - UEFA Europa Conference League 2022-2023

Die Ausschreitungen zwischen Fans von Nizza und Köln beschäftigen auf weiterhin die Justiz

Erneut ist ein Fußballchaot nach den Ausschreitungen vor dem Spiel der Conference-League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln verurteilt worden. Vor Gericht klagte er über die U-Haft.

Mit blutverschmierter Brust und Tätowierungen ist der Angeklagte auf Fotos bei den Krawallen vor dem Spiel der Conference-League zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln im September 2022 deutlich zu erkennen. Bei den Ausschreitungen hatte sich der 31-Jährige am Sturm auf den Block der Nizza-Anhänger im Stadion beteiligt, hatte mit einem Absperrpoller geworfen, seinen Kontrahenten aber verfehlt. Anschließend war er von Anhängern von Nizza gestellt und böse verprügelt worden. Der trockene Kommentar von Amtsrichterin Julia Schumacher: „Die Strafe folgte sozusagen auf dem Fuße.“ Am Montag brummte dem 31-Jährigen nun noch die Strafjustiz eine Strafe auf: Ein Jahr Haft auf Bewährung hieß es am Ende der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung. Zudem muss der Mann 1000 Euro als Bewährungsauflage an den Weißen Ring zahlen.

Festnahme durch Spezialkräfte

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht hatte. Bei den Krawallen, bei denen ein Fan von einer Tribüne mehrere Meter in die Tiefe stürzte und schwer verletzt wurde, war auch der Angeklagte erheblich verletzt worden. Mit einem Rettungswagen war er in ein Krankenhaus gebracht worden, wo ihm eine Wunde am Kinn genäht werden musste. Ansonsten trug der Mann diverse Prellungen an allen Extremitäten davon.

Der Angeklagte hatte zuvor eingeräumt — obwohl nicht mehr in einer Ultra-Gruppe aktiv — an den Ausschreitungen teilgenommen zu haben. Er habe sich „mitreißen“ lassen, sagte der 31-Jährige, der im Oktober 2022 von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) in seiner Wohnung festgenommen worden war. „Dass bei mir die Tür eingeschlagen wird, wie bei einem Terroristen, das hätte ich nicht gedacht“, sagte der Angeklagte.

U-Haft als schlimmste Zeit seines Lebens

Die anschließende Untersuchungshaft bezeichnete er als „die schlimmsten zehn Tage meines Lebens“, das alles habe ihn sehr schwer getroffen. „Wie man sich bettet, so liegt man“, lautete der Kommentar der Vorsitzenden. Auch bestand für die Richterin und ihre beiden Schöffen kein Zweifel daran, dass in dem Fall eine Freiheitsstrafe angezeigt sei. Der Angeklagte war bereits mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten. 2018 hatte er an Ausschreitungen in Hamburg teilgenommen, 2015 war er an einer wilden Schlägerei zwischen Kölner Fußballchaoten und solchen aus Frankfurt auf der Zülpicher Straße beteiligt. Dort hatte er Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Kölner Amtsgericht hatte ihn wegen der Schläge zu einer saftigen Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt. In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht wird am heutigen Dienstag gegen zwei weitere Beteiligte weiterverhandelt. Ende Januar war ein weiterer Beteiligter vom Amtsgericht Bergisch Gladbach bereits zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.