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Neue Verhandlung zum EinsturzBGH hebt auch zweites Urteil zum Kölner Stadtarchiv auf

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waidmarkt_dpa

Das Stadtarchiv stürzte 2009 in die obere Etage der KVB-Baugrube am Waidmarkt. 

Köln – Auch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahren muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob bereits im Oktober die Verurteilung eines ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich auf, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln muss die Sache neu verhandeln.

Revision eines dritten Angeklagten stattgegeben

Nach einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2021 hatte der Zweite Strafsenat des BGH bei einer Urteilsverkündung am 13. Oktober bereits die Freisprüche zweier Bauleiter aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, gaben die Richter am selben Tag per Beschluss der Revision eines dritten Angeklagten statt, der nach separatem Prozess am 7. Februar 2019 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Der Mann war nur zwei Tage als Urlaubsvertretung zuständig gewesen. Laut Landgerichtsurteil unterschrieb er damals jedoch ein Bauprotokoll, das Unstimmigkeiten aufwies. In der Hauptverhandlung hatte sein Verteidiger die Vernehmung dreier sachverständiger Zeugen beantragt, die untermauern sollten, dass das Protokoll „insgesamt plausibel“ gewesen sei. Die Strafkammer hatte das mit der Begründung abgelehnt, dies sei bereits erwiesen.

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Später im Urteil hieß es dann, der Angeklagte hätte dem Protokoll bei sorgfältiger Prüfung „eindeutige Warnsignale“ entnehmen müssen. Für den BGH steht das in unauflösbarem Widerspruch. Auf dem Verfahrensfehler beruhe das gesamte Urteil. Die Richter hoben es deshalb komplett auf. (dpa)