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Nach Kienitz-RückzugStreit um neue Ausschreibung der Dezernentenstelle in Köln

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kienitz

Die Beigeordneten Ascan Egerer ( l.) und William Wolfgramm ( r.) wurden bestätigt, Niklas Kienitz ( hinten) hat zurückgezogen. 

Köln – Am 16. September wollen Grüne, CDU, Volt im Rat eine neue Ausschreibung für das Stadtentwicklungsdezernat starten – das will die Fraktion „Die Linke“ verhindern. Sie hat bereits das Verfahren zur Wahl des neuen Kulturdezernenten Stefan Charles bei der Bezirksregierung Köln beanstandet und begründet dies mit Verstößen gegen die Gemeindeordnung (GO NRW).

Nach dem Rückzug von Niklas Kienitz vom Amt des Beigeordneten für das neue Dezernat IX (Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales) will das Ratsbündnis die Stelle neu ausschreiben, die Stadt soll dafür erneut eine Personalberatung einschalten. Gemeinsam mit SPD und FDP hat die Linke beantragt, sich das zu sparen und das Dezernat wieder aufzulösen. Man benötige es schlichtweg nicht. Weil sie erwartet, dass der Antrag abgelehnt wird, will die Linke zudem beantragen, die Ausschreibung zu vertagen. „Der Rat darf nicht einfach die gleiche Ausschreibung auf den Weg bringen. Das erste Verfahren ist nicht korrekt abgelaufen, jetzt muss der Rat in Ruhe klären, welche Lehren daraus zu ziehen sind und wie solche Verfahren in Zukunft rechtssicher gestaltet werden können“, unterstreicht Linken-Fraktionsgeschäftsführer Günter Bell.

Er verweist auf den neuen „Leitfaden zur Wahl von Beigeordneten nach Paragraph 71 GO NRW“, über den die Rundschau exklusiv berichtet hat. Nach dem Gezerre um die Kienitz-Bewerbung hatte die Bezirksregierung darin Richtlinien präzisiert, die Kommunen bei der Dezernentensuche beachten müssen.

Findungskommission soll die Verhältnisse im Rat abbilden

„Diesem Regelwerk muss unbedingt entsprochen werden“, so Bell. Darin heißt es, wenn bei der Suche eine Findungskommission eingerichtet wird, sollte diese „die Zusammensetzung des Rates abbilden“. „Eine davon abweichend besetzte Kommission kann einem möglichst objektiven Stellenbesetzungsverfahren sowie den organschaftlichen Rechten der Ratsmitglieder widersprechen“, so der Leitfaden. Im Klartext: Sind nur Vertreter der Ratsmehrheit dabei, könnte die Wahl angefochten werden.

Im Falle des neuen Kulturdezernenten Stefan Charles hatte Volt-Ratsherr Manuel Jeschka auf Twitter erklärt, er gehöre der Findungskommission fürs Kulturdezernat an. „Der Rat hat die Einrichtung einer solchen Kommission aber gar nicht beschlossen“, betont Bell. Dass vermutlich nur die CDU, die das „Vorschlagsrecht“ fürs Kulturdezernat beansprucht, und ein Volt-Vertreter bei den Auswahlgesprächen dabei waren, verstoße eindeutig gegen das Regelwerk der Bezirksregierung. „Wir sehen unsere Kritik durch den Leitfaden vollauf bestätigt und sind zuversichtlich, dass unsere Beanstandung Erfolg haben wird.“

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Die Linke kritisiert, im Bewerbungsverfahren habe man ihr nur sehr knappe, anonymisierte Bewerberprofile zugänglich gemacht. Solche „Geheimniskrämerei“ sei laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 15 A 2604/99) rechtswidrig, sagte Bell. Sollte die Beanstandung der Linken erfolgreich sein, müsste womöglich auch die Stelle des Kulturdezernenten neu ausgeschrieben werden.