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Bluttat in Köln-MülheimProzess nach Rocker-Mord in Köln startet

Lesezeit 2 Minuten
Vor knapp einem Jahr ermittelte die Polizei nach den tödlichen Schüssen.

Vor knapp einem Jahr ermittelte die Polizei nach den tödlichen Schüssen.

Nach der Bluttat an Pfingsten 2023 in Köln-Mülheim beginnt nun die Verhandlung wegen Anstiftung zum heimtückischen Mord.

Die Sonne schien, im Mülheimer Böcking-Park spielten Kinder, in einem nahe gelegenen Biergarten war ordentlich Betrieb. Doch dann krachen plötzlich mehrere Schüsse in die Pfingstleichtigkeit im Mai 2023: Ein 35-Jähriger stirbt noch vor Ort an einem Kopf- und einem Rückenschuss, seine damals 28 Jahre alte Begleiterin wird von mindestens einem Schuss am Hals lebensgefährlich verletzt. Mehrere Tage kämpften Ärzte um das Leben der Frau. Erfolgreich, wie es später hieß.

Prozess am Kölner Landgericht

Ab Freitag steht nun ein 27-Jähriger vor dem Kölner Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, den heimtückischen Mord an dem 35-Jährigen in Auftrag gegeben zu haben. Sollte vor Gericht der Nachweis geführt werden können, dass es sich bei der Bluttat um einen Auftragsmord handelte, müsste der Angeklagte mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Denn laut Gesetz wird der Anstifter eines Mordes wie der Mörder selbst bestraft und das wäre zwingend lebenslang. Die beiden Männer, die die Tat begangen haben sollen, sind hingegen bis heute flüchtig und untergetaucht. Nach ihnen wird dem Vernehmen nach mit internationalen Haftbefehlen gefahndet.

Schnell gab es nach der Tat Hinweise auf einen Bezug ins Rockermilieu. Opfer, Auftraggeber und Täter sollen sich von den „Hells Angels“ her gekannt haben. Der 35-Jährige soll ein ehemaliges Mitglied des Charters „Rhine Area“ gewesen sein, das bis 2016 in Düsseldorf beheimatet war, bevor sich die Gruppierung nach Köln hin orientierte. Vor diesem Hintergrund soll er auch mit den beiden Täter, die ihn und seine Begleiterin im Foyer eines Fitnessstudios in Tatortnähe abgepasst haben sollen, gekannt haben. Weil man sich kannte, soll der 35-Jährige sich keines Angriffs versehen haben. Ein wichtiger Punkt, begründet er doch das Mordmerkmal der Heimtücke, das die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklageschrift annimmt, wie Landgerichtssprecher Dr. Hans Logemann der Rundschau auf Nachfrage mitteilte.

Von dem Fitnessstudio soll die Gruppe ein Stück gemeinsamen Wegs gegangen sein und sich dabei unterhalten haben. Erst im Böcking-Park soll dann einer der Täter eine Schusswaffe gezogen und — dem zuvor gefassten Tatplan entsprechend und den Auftrag des Angeklagten ausführend — auf den 35-Jährigen geschossen haben. An den Folgen eines Kopfdurchschusses soll der 35-Jährige dann unmittelbar vor Ort verstorben sein.

Der mit Spannung erwartete Prozess vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht unter Vorsitz von Dr. Achim Hengstenberg ist mit zehn Verhandlungstagen terminiert. Ein Urteil soll nach aktuellem Stand Mitte Juni 2024 gesprochen werden.