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Barrierefreier UmbauBahnhof in Köln-Mülheim bekommt Aufzüge

Lesezeit 2 Minuten
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Die Bahnsteige bekommen in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge.

Der Bahnhof Mülheim soll barrierefrei ausgebaut werden. Weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnanlagen an der Ackerstraße sind dagegen nicht vorgesehen. Diese Mitteilungen erreichten die Mitglieder der Mülheimer Bezirksvertretung in Vorbereitung ihrer aktuellen Sitzung, die am kommenden Montag stattfindet. Die Stadt, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland NVR und die Deutsche Bahn (DB) beantworten damit zwei Anfragen, die von dem Bündnis aus Grünen, Linken und Andreas Altefrohne (Die Partei) gestellt wurden.

Die gute Nachricht: Auf die Frage von Bezirksvertreter Nijat Bakis (Die Linke) nach Plänen für einen barrierefreien Umbau des Bahnhofs Mülheim, antworteten NVR und Bahn, dass dies mittelfristig vorgesehen sei. So sollen die drei Regionalbahnsteige mit Aufzügen ausgestattet werden. Der S-Bahnsteig verfügt bereits heute über Rolltreppen und einen Aufzug. Darüber hinaus erhält der gesamte Bahnhof ein taktiles Blindenleitsystem.

Baubeginn steht noch nicht fest

Diese Modernisierung sei durch den NVR im Rahmen des Ausbauprogramms Rhein-Ruhr-Express (RRX) als zweite Baustufe bei der Deutschen Bahn Station & Service AG in Auftrag gegeben worden. Die Finanzierung von Planung und Bau wird durch Mittel des Landes sichergestellt. Wann die Bauarbeiten beginnen werden, können die Auftraggeber allerdings noch nicht genau voraus sagen. Nur so viel ist gewiss: „Die Vorplanung soll im vierten Quartal 2022 abgeschlossen sein.“

Absage für Lärmschutz in Buchheim

Anders sieht es beim Lärmschutz im benachbarten Buchheim aus. Auf die Frage, ob Maßnahmen an der Ackerstraße geplant seien, antwortete die DB Netz AG mit einer Absage. Sie begründete dies damit, dass der Streckenabschnitt bis Ende 2018 im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes passiv lärmsaniert wurde. Passive Lärmsanierung bedeute, dass der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen in den Wohnungen der Anlieger gefördert wurde.

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Eine Lärmschutzwand an der Ackerstraße ist nicht vorgesehen.

Eine zusätzliche Bepflanzung des Bahndamms mit Gehölzen lehnte die Bahn ebenfalls ab: „Im Übrigen würde eine Anpflanzung mit dichten Heckengehölzen nicht zu einer normgerecht nachweisbaren Abschirmung der Schienenverkehrsgeräusche führen.“ Die Stadt wiederum betonte, selbst nichts unternehmen zu können, da sie nicht Eigentümerin der Anlagen und des Grundstücks sei.

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Die Antragsteller wollten darüber hinaus wissen, ob die Böschung der Bahnanlagen – sie sind heute weitgehend frei zugänglich – wenigstens unzugänglich zu machen. In der Antwort der Stadt heißt es dazu: „Hierzu wird von der Deutschen Bahn ausgeführt, dass es keine generelle Verpflichtung das Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden gibt.“ Die Bahntrasse befinde sich im Bereich der Ackerstraße überwiegend in deutlicher „Hochlage“, wobei die Böschung oder eine Stützmauer sie gut von der Straße trenne.