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Mitglieder der Letzten Generation„Klimakleber“ in Köln wegen Nötigung verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Immer wieder „Klima-Kleber“: Aktivisten mussten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Immer wieder „Klima-Kleber“: Aktivisten mussten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Eine Frau und vier Männer im Alter zwischen 30 und 61 Jahren mussten sich in Köln vor dem Amtsgericht verantworten. Das Interesse der Öffentlichkeit war groß.

Sie wollten im Namen des Klimanotstands die Innere Kanalstraße blockieren, wurden aber von aufgebrachten Kraftfahrern und Passanten „weggeräumt“. Dennoch mussten sich am Mittwoch fünf Aktivisten – eine Frau und vier Männer im Alter zwischen 30 und 61 Jahren – der sogenannten „Letzten Generation“ vor dem Kölner Amtsgericht wegen Nötigung einem Prozess stellen.

Köln: Saal im Gericht war voll besetzt

Der Prozess traf auf großes öffentliches Interesse. Saal 10 im Justizzentrum war komplett besetzt.   Laut den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft — denen die Angeklagten widersprochen hatten, weshalb es überhaupt zur Verhandlung kam — war die Gruppe am 30. Mai 2022 um 8 Uhr morgens im Bereich Innere Kanalstraße/Gleisdreieck/Herkuleshochhaus auf die Fahrbahn getreten und hatten den morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Der Anklagevorwurf lautete auf Nötigung.

Während drei Angeklagte ihre Beteiligung an der Blockade — die der 61 Jahre alte Angeklagte als „zivilen Widerstand angesichts der Klimakrise“ bezeichnete — einräumten, machte ein angeklagtes Ehepaar keine Angaben vor Gericht. Die Verfahren gegen das Paar wurde zur späteren Verhandlung abgetrennt. Ein 37-jähriger Angeklagter sagte aus: „Ich wollte mich festkleben, kam aber nicht dazu.“ Passanten und Kraftfahrer hätten ihn gehindert. Die beiden anderen geständigen Angeklagten gaben an, sie hätten sich nicht festkleben, sondern eine Rettungsgasse bilden wollen.

Erzeugung von Stau als rechtwidrige Handlung

Ein Handwerker (56), der an dem Morgen in vierter oder fünfter Reihe gestanden hatte, berichtete von anderen Kraftfahrern, die die „angeblichen Klimaaktivisten“ von der Straße „gezerrt“ hatten. Die Stimmung an jenem Morgen beschrieb er als „aufgeheizt“. Aus seiner Sicht habe es unter den blockierten Autofahrern kein Verständnis für die Aktion gegeben. Dem war nicht so, bereits die nächste Zeugin (57) — auch sie hatte im Stau gestanden — zeigte Verständnis für die „kleine Straßenblockade“. Sie sei „dankbar“ und finde es richtig, „dass Menschen sich wehren“. Auf die Frage eines Angeklagten, ob sie ein Interesse daran habe, dass die Aktivisten bestraft würden antwortete die Frau: „Nein, auf keinen Fall. Steht das denn zur Debatte?“ Eine Frage, die Saal eines Strafgerichts für allgemeine Erheiterung sorgte.

Die Staatsanwältin forderte, die drei verbliebenen Angeklagten wegen Nötigung zu 20 Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen. Zwar seien die Ziele der Aktivisten nachvollziehbar. „Das unmittelbare Tatziel ist aber die Erzeugung von Stau, und das ist rechtswidrig und verwerflich“, sagte die Anklägerin. Die Angeklagten und ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Amtsrichterin Denise Fuchs-Kaniniski kam dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nach. Bei aller Sympathie für die Ziele der Aktivisten, sei sie vor allem Anhängerin „unseres Rechtsstaates“, so die Richterin. Straßenblockaden seien kein Protestmittel, das straffrei bleiben könne, da dies sonst „der Legalisierung von Straftaten zur Verfolgung politischer Ziele“ gleichkäme.   Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am Donnerstag findet ein weiterer Prozess gegen Mitglieder der Klimagruppe vor dem Kölner Amtsgericht statt.