Kölner StadtarchivAm Mittwoch entscheidet der BGH über Freisprüche für Bauleiter
Köln – Dieses Urteil wird in Köln wie kaum ein anderes mit Spannung erwartet: Am Mittwochnachmittag will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilen, ob die Freisprüche von zwei Bauleitern der Nord-Süd-U-Bahn-Baustelle Bestand haben oder ob der Mammutprozess in Teilen in Köln wieder neu aufgerollt werden. Es wird damit gerechnet, dass die Richter und die Prozessbeteiligten gegen 15 Uhr vor die Presse treten und ihre Entscheidung verkünden.
Damit beschäftigte sich mehr als zwölf Jahre nach dem Einsturz des Gebäudes am 3. März 2009 mit zwei Toten das oberste deutsche Gericht mit dem dramatischen Geschehen. Es geht darum, ob sich das Landgericht Köln bei seinem Urteil im Oktober 2018 hinreichend mit der Sorgfaltspflicht der beiden Angeklagten beschäftigt hatte. Die beiden Bauleiter waren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Sie hätten zwar gegen ihre Sorgfaltspflichten bei der Betreuung der Baugrube verstoßen, hieß es vom Gericht. Dies sei jedoch nicht die Ursache für die Katastrophe gewesen. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft in Köln Revision eingelegt. In einer ersten Verhandlung vor dem BGH im Juli 2021 verwies der Vorsitzende Richter auf die extrem komplexe Gemengelage und kündigte die Entscheidung für den 13. Oktober an.
„Das Urteil ist durchgehend fehlerhaft“
Wird der Prozess nun teilweise in Köln neu aufgerollt? Die Entscheidung steht aus. Bundesanwältin Frauke Kathrin Schulte gab bei der ersten Verhandlung schon mal eine Richtung vor und sagte: „Das Urteil ist durchgehend fehlerhaft.“ Außerdem habe es „gefahrenträchtige Hinweise“ gegeben, die den Bauleitern eine gesteigerte Sorgfaltspflicht abverlangt hätten müssen. Übersetzt heißt dies in etwa: In der Baugrube am Waidmarkt lief so viel schief, dass die beiden Männer hätten Alarm schlagen müssen. Die Anwältin eines Mannes sagte: „Das Landgericht hat ein extrem ausführliches und detailliert begründetes Urteil geschrieben.“ Die Freisprüche müssten Bestand haben, betonte die Verteidigerin im Juli in Karlsruhe.
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Mit Spannung erwartet auch Marvin Pagel die Entscheidung der obersten Richter. Sein Bruder kam bei der Katastrophe ums Leben. „Er wünscht sich eine ordnungsgemäße Aufklärung und einen Abschluss für sich nach den ganzen Jahren. Es geht Marvin nicht um eine besondere Sühne“, sagte der Nebenklageanwalt Bernhard Scholz der Rundschau. Vermutlich werde sein Mandant nach Karlsruhe reisen, sicher sei dies noch nicht. Beim ersten Verhandlung vor dem BGH war Marvin mit dabei.
Nach der Verhandlung sagte er der Rundschau, dass es ihm wichtig sei zu erfahren, ob das Unglück hätte verhindert werden können, es hatte seinen Bruder und einen weiteren jungen Mann in den Tod gerissen und viele weitere Menschen in Köln schwer getroffen.