Neue Corona-SchutzverordnungWer muss das Bußgeld bezahlen?
- Am Donnerstag tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft
- Bei falschen Namensangaben in Gaststätten wird nun in NRW ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen
Köln – Der Gast, der falsche Angaben in den Kontaktlisten gemacht hat, muss die 250 Euro Bußgeld bezahlen. Die Wirte sind dazu angehalten, die Listen auf Plausibilität zu überprüfen. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, die Wirte würden bei Falschangaben durch den Gast auch nicht bestraft.
Müssen und dürfen Wirte sich jetzt Ausweise zeigen lassen?
Nein. „Wirte sind lediglich für die Prüfung auf Plausibilität verantwortlich und nicht für die Abgleichung von Personalausweis und angegebenen Daten“, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage mitteilte. Jeder Gast sei selbst dafür verantwortlich, die Kontaktlisten mit den richtigen Daten auszufüllen. Zwar könnten Gastronomen im Rahmen des Hausrechts die Vorlage des Ausweises verlangen, es bestehe allerdings keine Verpflichtung, diesen vorzulegen.
Der Gastronom wiederum kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Gast des Lokals verweisen. „Wir gehen davon aus, dass es ausreicht, wenn der Wirt den Gast auf seinen Verdacht hinweist, dass eine falsche Angabe gemacht wurde, und ihn nachdringlich bittet, die Kontaktliste mit der gebotenen Verantwortung auszufüllen“, sagte der Sprecher.
Wie müssen Wirte mit den Listen umgehen?
Laut Corona-Schutzverordnung sind die Wirte dazu verpflichtet, eine einfache Rückverfolgbarkeit sicherz ustellen. Sie müssen Listen bereitlegen – das geht auch digital -, sie vier Wochen sichern und dann vernichten.
Was sagt der Gaststättenverband?
„Wir empfehlen den Wirten, die Listen zu kontrollieren, weil das Thema Rückverfolgung sehr wichtig ist – auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt“, sagt Thorsten Hellwig, Sprecher des Branchenverbands Dehoga NRW. Es liege auch im Interesse der Gaststättenbetreiber, dass die Rückverfolgung im Fall des Falles funktioniere. „Die Gastronomen sind natürlich über jeden Gast dankbar“, sagt Hellwig.
Aber sie hätten natürlich auch ein ganz grundlegendes Interesse daran, dass alles korrekt abläuft. „Wir sind schließlich die Ersten, die wieder zumachen müssen und die Letzen, die wieder aufmachen dürfen, wenn es zu einem zweiten Lockdown kommt.“
Er betont, dass in NRW die Mehrheit der Gäste sich ordentlich in die Listen eintragen würden. „Die wollen ja auch, dass die Kneipen und Gaststätten aufbleiben.“ Es handele sich um Einzelfälle, in denen falsche Angaben gemacht würden, die aber ärgerlich seien und gefährlich werden könnten. „Wir halten es deshalb für ein richtiges und wichtiges Signal, das Bußgeld zu verhängen, damit mit den Namensangaben kein Schindluder getrieben wird.“
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die kommunalen Ordnungsbehörden. Laut Laumann soll es strengere Gaststätten-Kontrollen der Ordnungsämter geben. In der Verordnung heißt es, die Bestimmungen seien „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Die Polizei soll die Ordnungsämter wenn nötig unterstützen.
Ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass die Ordnungsbehörden stichprobenartig überprüfen können, ob Kontaktlisten vorliegen und mit korrekten Angabe n ausgefüllt wurden. Hierzu dürfen sie auch eine Vorlage des Ausweises verlangen.
Sind verstärkte Kontrollen realistisch?
Die Ordnungsbehörden überwachen schon seit Monaten die Einhaltung der Corona-Regeln – und klagen teils über zu wenig Kapazitäten. In Köln etwa hat der Krisenstab bereits in der vergangenen Woche das Ordnungsamt aufgefordert, die Kontrolldichte wegen der gestiegenen Infektionszahlen zu erhöhen. „Dem kommt der Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Kapazitäten nach“, sagte ein Stadtsprecher. „Aber: Der Ordnungsdienst kann nicht immer und überall sein und ist auf die Mitwirkung der Gesellschaft angewiesen, ebenso auf konkrete Hinweise, wo Menschen sich nicht an die Regeln halten.“
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Der Infektionsschutz und die damit verbundenen Kontrollen stellten für den Ordnungsdienst einen besonderen Einsatzschwerpunkt dar. „Je nach Personalkapazität wer den Prioritäten für den Einsatzschwerpunkt regelmäßig neu festgelegt. Zusätzliches Personal steht aber nicht zur Verfügung“, sagte der Sprecher. Die Kontrolldichte könnte erhöht werden, wenn die Landespolizei ebenfalls verstärkt entsprechende Kontrollen durchführe.