Keine Brücke im Hafen Deutz?Streit um Status als Schutzhafen – Bebauung ungewiss
Köln – Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Köln wehrt sich gegen den vorgesehenen Bebauungsplan für den Deutzer Hafen samt der zwei geplanten Brücken über das Hafenbecken. Laut Sprecher Christian Hellbach versuche das Amt, „definitiv“ gemeinsam eine Lösung mit der Stadt zu finden – auf die Frage, ob eine Klage in Frage käme, antwortete er aber: „Die Wege, die offen stehen, würden wir grundsätzlich nicht ausschließen.“
Schriftstück von 1933 als Knackpunkt
Im Kern geht es darum, ob der Deutzer Hafen rechtlich gesehen ein Schutzhafen ist. Ein Schutzhafen dient als Ausweichplatz für Schiffe, wenn beispielsweise der Rhein wegen Hochwassers, treibendes Eises oder der Havarie eines Schiffes gesperrt ist. Das Wasser- und Schifffahrtsamt sagt ja, die Stadt nein. Das WSA schreibt: „Die Nutzung des Hafens Köln-Deutz in seiner Funktion als Schutzhafen ist zwingend zu berücksichtigen.“ Die Behörde spricht von Platz für 70 Schiffe, also 23 Prozent der Schutzhafenkapazität zwischen Mondorf und dem 50 Kilometer flussabwärts liegenden Dormagen.
Das WSA argumentiert mit einer 86 Jahre alten Polizeiverordnung. Das Schriftstück von 1933 sowie die Bekanntmachung ein Jahr danach zementieren demnach den Status als Schutzhafen. „Über den Widmungsakt und die staatliche Bestimmung des Deutzer Hafens als Schutzhafen kann sich die Bauleitplanung nicht hinwegsetzen.“
Entwurf für Bebauungsplan als nächster Schritt
Doch diese Bauleitplanung ist in vollem Gange, das Industrieareal soll ab 2020 zum modernen Quartier für 6900 Menschen mit 6000 Arbeitsplätzen umgebaut werden. Die Moderne Stadt als Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt setzt das Vorhaben um. Als nächsten Schritt soll der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragen, einen Entwurf des Bebauungsplans zu entwerfen, im September steht die Entscheidung an, zuvor durften Bürger und Behörden wie das WSA sich äußern.
Doch eine Anwaltskanzlei hat für die Stadt die Polizeiverordnung von 1933/34 geprüft, das Ergebnis lautet – vereinfacht gesagt: Der Deutzer Hafen wurde nie tatsächlich zum Schutzhafen umgewidmet.
Geplante Hafenbrücke als „elementarer“ Aspekt
Bislang weist das Hafenbecken nur eine Brücke auf, und zwar die Drehbrücke an der Einfahrt. Doch sie lässt sich im Notfall so drehen, dass Schiffe sie passieren können, etwa bei Hochwasser. Die Pläne für den Deutzer Hafen sehen aber jeweils eine weitere Autobrücke und eine Fußgängerbrücke vor (siehe Grafik). WSA-Sprecher Christian Hellbach sagte: „Es kann bei Hochwasser durchaus passieren, dass die Durchfahrtshöhe nicht mehr ausreicht.“ Man wolle sich alle Optionen offen halten. Die Verwaltung teilte mit: „Die geplante Hafenbrücke ist elementar für die Erschließung und Entfluchtung des neuen Stadtquartiers.“ Demnach habe auch kein Schiff beim vergangenen Hochwasser das Hafenbecken zum Schutz genutzt.
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Aktuell arbeiten beide Seiten an einer Lösung. Im Vorhafen, also vor der Drehbrücke, können sieben Schiffe anlegen. Eine Option ist nun, diesen Bereich auszudehnen bis zur neuen Autobrücke – der Bebauungsplan soll die Funktion als Schutzhafen in diesem Bereich nicht einschränken. Diese Variante prüft die Stadt derzeit.
Wie berichtet, bringt die Umnutzung des Deutzer Hafens juristische Auseinandersetzungen mit sich. Unter anderem wehrt sich die Moderne Stadt per Klage gegen die Pläne des Stadtkonservators Thomas Werner, große Teile der Mühlen unter Denkmalschutz zu stellen. Zudem klagen fünf Grundstücksbesitzer gegen die städtebauliche Satzung, sie fürchten Enteignungen. Einigen sich WSA und Stadt im Streit um den Status als Schutzhafen nicht, könnte die nächste Klage anstehen.