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Prozess in Köln58-Jähriger nach Explosion am Görlinger Zentrum zu neun Jahren Haft verurteilt

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Von diesem Balkon im zweiten Stock sprang der Mann.

Von diesem Balkon im zweiten Stock sprang der Mann.

Der 58-Jährige, der seine Wohnung und dabei sieben SEK-Beamte in Gefahr brachte, wurde wegen siebenfachen versuchten Mordes verurteilt.

Weil er mit „einem großen Knall abtreten“ und „in die Geschichte eingehen wollte“, ließ ein 58-Jähriger Gas aus einer Propan-Gasflasche ausströmen und entzündete es. Dabei gefährdete er aber nicht nur sein Leben, sondern nahm auch den Tod von sieben Beamten eines Spezial-Einsatzkommandos (SEK) billigend in Kauf, die gerade gewaltsam seine Wohnung in Bocklemünd stürmten.

Das Landgericht verurteilte den 58-Jährigen nun wegen siebenfachen versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit zweifacher Körperverletzung sowie mit besonders schwerer Brandstiftung zu einer neunjährigen Haftstrafe.

Mit einem großen Aufgebot waren die Einsatzkräfte vor Ort.

Mit einem großen Aufgebot waren die Einsatzkräfte vor Ort.

Bei der Tat am Morgen des 22. November 2023 war die Wohnung, die der Mann mit seiner Lebensgefährtin bewohnte, nahezu völlig ausgebrannt. Zwei SEK-Beamte wurden durch massive Rauchgasvergiftungen verletzt. Auch der Angeklagte wurde schwer verletzt, als er sich mit einem Sprung vom Balkon im zweiten Obergeschoss am Görlinger Zentrum zu retten versuchte. Er brach sich den linken Unterschenkel so kompliziert, dass den Ärzten nichts anderes übrig blieb als zu amputieren. Das Gericht attestierte ihm eine „ausgeprägte Aversion gegen Polizeibeamte“ — er ist sieben Mal wegen Widerstands vorbestraft —, die sich aus einem „reichsbürgerähnlichen Weltbild“ speiste.

Mit Blick auf den Bezug von Sozialleistungen des Angeklagten konnte sich die Vorsitzende Sabine Kretzschmar eine Bemerkung nicht verkneifen: „Auch wenn der Angeklagte ansonsten skeptisch ist, ob der Staat existiert, ist er bei der Beantragung von Leistungen weniger skeptisch gewesen.“

Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Mannes vermindert gewesen sei. Doch weil er das Gas gezielt beim Zugriffsversuch gezündet habe, könne nicht davon ausgegangen werden, dass Schuld- und Steuerungsfähigkeit vollends aufgehoben gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sah das Gericht keinen Raum für eine Unterbringung in einer Psychiatrie. Folglich hob es die vorläufige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf und erließ einen Haftbefehl. Der Mann wird in eine Vollzugsanstalt verlegt.