Ein 55-jähriger Mann wurde in Köln zu dreieinhalb Jahren Haft wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung von Kinderpornografie verurteilt.
Prozess in KölnMehr als drei Jahre Haft nach mehrfachem Kindesmissbrauch
Er hatte einen Jungen von der Straße angesprochen und ihm Taschengeld geboten, wenn er sein Auto wasche. Doch das war nur vorgeschoben. Denn beim Autowaschen zeigte er dem Zwölfjährigen Pornohefte und missbrauchte ihn anschließend sexuell.
Am Mittwoch verurteilte die 2. Große Strafkammer am Landgericht den 55-Jährigen wegen fünffachen sexuellen Kindesmissbrauchs mit und ohne Körperkontakt sowie einem Fall der Herstellung von Kinderpornografie schuldig. Dreieinhalb Jahre muss der 55-Jährige ins Gefängnis. Zwischen September 2023 und Februar 2024 hatte der Angeklagte aus Mülheim den Zwölfjährigen, den er von der Straße kannte, wiederholt gefragt, ob er gegen Taschengeld sein Auto wasche. Der Jungen bejahte, woraufhin der Angeklagte mit seinem Opfer einen Parkplatz an den Zwillingsgasbehältern ansteuerte. Dort wischte der Junge alibimäßig ein bisschen übers Auto, bevor der Angeklagte ihm Pornohefte zeigte.
Missbrauch in Köln: Angeklagter selber Opfer
In der Folge sei es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen, die aber weit unterhalb der Schwelle zu einer Vergewaltigung lagen. Doch mit der Zeit intensivierten sich die Übergriffe. Als es dann im Februar den Zwölfjährigen mit in die Wohnung seiner kurz zuvor verstorbenen Mutter mitnahm, „da haben Sie den Bogen überspannt und der Geschädigte sagte: Ich will nicht mehr“, erläuterte der Vorsitzende Christoph Kaufmann. Und weiter: „Zugutehalten muss man Ihnen aber, dass sie ihn dann auch in Ruhe lassen.“ Anschließend hatte der Junge die Wohnung verlassen und mit seinem besten Freund die Polizei verständigt. Der Angeklagte wurde wenig später festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Strafschärfend wertete das Gericht, dass es bereits im Dezember 2023 eine Gefährderansprache durch die Polizei gegeben hatte. „Das hätten Sie sich zur Warnung dienen und aufhören lassen müssen“, sagte Kaufmann. Auch die Zahlung von jeweils zehn bis 15 Euro an den Jungen wertete das Gericht strafschärfend: „Das erweckt nach außen den Eindruck, sie hätten das Kind prostituiert“, was für den Zwölfjährigen sowie für seine Familie zusätzlich beschämend sei.
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Der 55-Jährige hatte die Vorwürfe — bis auf zwei, für die er auch freigesprochen wurde — eingeräumt. „Ohne Verharmlosung, ohne zu bagatellisieren, ohne Verlagerung der Verantwortung“, habe der Angeklagte ausgesagt. Das sei „völlig untypisch“ im Vergleich zu vielen anderen Angeklagten wegen sexuellen Kindesmissbrauchs — und die sind das tägliche Brot von Kaufmann und seinen Kollegen, die sich fast ausschließlich mit Sexualverbrechen gegen Kindern und Jugendliche beschäftigen.
Tragisch an dem Fall: Der Angeklagte wurde als Kind selbst mehrfach Opfer sexueller Übergriffe, wurde im Rahmen der Verhandlung bekannt. Unter anderem auf einer Ferienfreizeit durch einen Angehörigen des katholischen Salersianer Ordens. Die Tat sei aber niemals angezeigt worden. In Hinblick auf den Ordensmann konnte Kaufmann sich dann auch eine Bemerkung nicht verkneifen: „Der Mann wäre besser angezeigt worden. Wer weiß, was der noch gemacht hat.“
Kaufmann sprach hier aus Erfahrung: Im Februar 2022 hatte er den katholischen Pfarrer Bernhard U. wegen hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs, unter anderem an seiner Nichte, für zwölf Jahre hinter Gitter geschickt.