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Verweilverbot in KölnNachtschwärmern am Brüsseler Platz drohen 100 Euro Zwangsgeld

Lesezeit 4 Minuten
Menschen stehen nachts am Brüsseler Platz in Köln.

Nachtschwärmer sollen den Brüsseler Platz in Köln künftig ab 22 Uhr verlassen, damit die Anwohner ruhig schlafen können.

Anders als von der Stadt Köln angekündigt, tritt das Verweilverbot am Brüsseler Platz zum Schutz der Anwohner vor nächtlicher Ruhestörung noch nicht am 1. Februar in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann soll das Verweilverbot starten?

Am kommenden Wochenende passiert noch nichts. Die Stadt wollte zunächst die Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag, 3. Februar, abwarten. Dort ist das Verweilverbot Thema. Die SPD will es verhindern. Sie schlägt vor, die Stadt solle zunächst versuchen, den Platz durch ein Alkoholkonsumverbot zu beruhigen. Das sei das mildeste Mittel. Die Stadt ist dagegen, weil Menschen sich auch ohne Alkohol auf dem Brüsseler Platz aufhalten und die Nachtruhe der Anwohner stören können. Sie will das Verweilverbot in Kürze verhängen, vermutlich bereits ab 8. Februar.

Was besagt das Verweilverbot?

Es bedeutet nach Angaben der Stadt, „dass man einen Ort, zum Beispiel einen Platz aufsuchen, sich dort aber nicht aufhalten darf. Man darf also über eine Fläche gehen, aber dort nicht bleiben.“ Am Brüsseler Platz soll dies künftig freitags und samstags sowie vor Feiertagen jeweils von 22 bis 6 Uhr gelten. Die Stadt erarbeitet dazu zunächst eine Allgemeinverfügung. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 15 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW. Außerdem wird eine ordnungsbehördliche Verordnung vorbereitet mit dem Ziel, das Verweilen auf dem Platz täglich von 22 bis 6 Uhr zu untersagen.

Warum braucht es ein Verweilverbot am Brüsseler Platz?

Nach Klagen von Anwohnern hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass die Stadt mehr unternehmen muss, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen. Bisherige Maßnahmen wie der Einsatz von Mediatoren seien unzureichend. Das nächtliche Stimmengewirr auf dem Platz führe zu einer unzumutbaren, gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung.

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Wie hoch ist die Lärmbelastung tatsächlich?

Bei einer Informationsveranstaltung für Anwohner stellte das Ordnungsamt am vergangenen Dienstag neue Messwerte vor. Sie wurden vom 5. bis 16. Dezember 2024 ermittelt. Demnach wurde an allen Tagen nachts der erlaubte Grenzwert von 45 Dezibel (A) überschritten. Selbst der tagsüber erlaubte Grenzwert von 60 dB (A) „gemittelter Pegel“ wurde an fünf von zwölf Tagen überschritten. Spitzenwert waren 61,3 dB (A) am 6. Dezember zwischen 23 und 24 Uhr. Daraus folge: „Die Stadt Köln muss für nächtliche Ruhe sorgen!“, so das Ordnungsamt.

Wie will das Ordnungsamt das Verweilverbot durchsetzen?

„Mitarbeitende des Ordnungsdienstes sowie Angestellte eines beauftragten Dienstleisters werden die Anwesenden frühzeitig auf das Verweilverbot aufmerksam machen und darum bitten, den Platz bis 22 Uhr zu verlassen“, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage der Rundschau. „Die Zahl der Einsatzkräfte richtet sich nach den äußeren Bedingungen (Wetter, Zahl der Anwesenden), aber auch nach dem Verhalten der Menschen auf dem Platz.“

Zone am Brüsseler Platz

Zone am Brüsseler Platz

Sollen Bußgelder verhängt werden?

Der Stadtsprecher erklärte: „Uneinsichtige Personen, die den Platz trotz wiederholter Aufforderung nicht verlassen, müssen mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Dieses erhöht sich bei wiederholten Verstößen.“

Was ist mit der Außengastronomie?

Sie muss künftig ebenfalls ab 22 Uhr geschlossen sein. Für die Wirte sei das existenzbedrohend, kritisiert Maike Block, Geschäftsführerin der IG Gastro. Sie sagt: Die Fehler seien früher gemacht worden. Die Möglichkeiten, Maßnahmen zu testen, seien nicht genutzt worden, nun stehe die Stadt nach dem Gerichtsurteil unter Zugzwang. „Die ansässigen Gastronomen waren zu vielem bereit. Sie haben angeboten, an einem Wochenende testweise zu schließen, um zu messen, was sich dadurch verändert. Sie haben über Schallschutzmaßnahmen nachgedacht. Aber die Stadt war zu lange in einer Starre.“ Die Gastronomie sei „der Herzschlag der Stadt“, der Menschen zusammenbringe und für Gemeinschaft sorge. „Wenn man dieses so wichtige Miteinander an Orten wie dem Brüsseler Platz sukzessive niederknüppelt, dann wird davon irgendwann nicht mehr viel übrig sein“, sagt Block.

Welche Sorge hat die IG Gastro?

Geschäftsführerin Maike Block befürchtet nun, dass der Brüsseler Platz zur Blaupause für andere Plätze in Köln werden könnte, an denen Anwohnende über Lärm klagen. „Bei der Befriedigung individueller Bedürfnisse wird von der Stadt überhaupt nicht gesehen, dass das große Ganze bedroht ist.“ Weil die Gastronomie-Branche nicht als Kulturgut angesehen werde, könne sie sich nur schwer vor dieser Entwicklung schützen. Dabei sei die „Mediterranisierung des öffentlichen Raums“, also die Ausbreitung von Außengastronomie, laut Block eine positive Entwicklung für eine Stadt wie Köln. Als Beispiel nennt sie die Nutzung von Parkplatzflächen für die Außengastronomie.