Die Stadt Köln plant aufgrund jahrelanger Ruhestörungen übergangsweise ein nächtliches Verweilverbot am Brüsseler Platz und eine neue Verordnung als dauerhafte Lösung.
Einhaltung der NachtruheStadt will Brüsseler Platz künftig nachts absperren
Im jahrelangen Streit um die Nachtruhe am Brüsseler Platz greift die Stadt Köln nun zu einer drastischen Maßnahme. Die Verwaltung will übergangsweise ein nächtliches Verweilverbot von 22 bis 6 Uhr am Brüsseler Platz mittels Allgemeinverfügung anordnen. Es soll ab dem 1. Februar 2025 in Kraft treten und vorerst freitags, samstags und vor Feiertagen gelten. Rechtliche Grundlage sei Paragraf 15 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, teilte die Verwaltung mit.
Brüsseler Platz: Nachtruhe der Anwohnenden im Fokus
Es gehe um den Schutz den Anwohnenden. Zur dauerhaften Anwendung des nächtlichen Verweilverbots und der Ahndung möglicher Verstöße mit Bußgeldern arbeite die Stadt Köln eine ordnungsbehördliche Verordnung aus, die die Allgemeinverfügung nach einer Übergangszeit ablösen soll. Der Entwurfstext werde nun den Trägern öffentlicher Belange wie der Industrie- und Handelskammer, Hotel- und Gaststättenverband und Polizei mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet und voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Entwurf voraussichtlich ab Mitte/Ende März 2025 in den politischen Gremien beraten werden. Die Stadt teilt mit: „Ziel ist eine zeitnahe Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln Anfang April 2025. Abschließend bedarf es der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor Mai 2025 zu rechnen.“
Zum Hintergrund: Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im September 2023 die Stadt Köln zur Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr verpflichtet. Bislang hatte die Stadt Köln nur angekündigt, verstärkt am Brüsseler Platz zu kontrollieren. Das Ordnungsamt und sogenannte Vermittler, zu erkennen an Westen, sollten die Menschen freitags und samstags ab 22 Uhr auffordern, den Platz zu verlassen – bis spätestens 24 Uhr. Sanktionen konnten sie nicht aussprechen. Weitere Maßnahmen waren das Schließen der Außengastronomie ab 23.30 Uhr sowie ein Alkoholkaufverbot für einen naheliegenden Supermarkt und zwei Kiosks.